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Wie kann ich an die Katze kommen?

von Kerstin G.

Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund privater und gesundheitlicher Umstände musste ich umziehen. Mein Riesenproblem ist, dass wir eine reine Freigängerkatze hatten. Sie hat die ersten Jahre im Keller geschlafen, aber da wollte sie nicht mehr rein und hat nur noch draußen gelebt. Ich habe sie mit ca. 4 Wochen am Straßenrand aufgelesen. Sie tat mir so leid; da ich aber hochgradig allergisch bin, kam es nicht in Frage, sie mit in die Wohnung zu nehmen. Eine Tierärztin hat sie damals untersucht und sie hat mir gesagt, dass eine Katze problemlos draußen leben kann. Das hat die ganzen Jahre super geklappt... Alle 2-3 Tage hab ich sie mal gesehen und sie ist immer noch zahm und lieb. Nur sehr schreckhaft. Als ich mich für den Umzug entschied, habe ich versucht sie einzufangen. Leider erfolglos. Ich weiß auch, dass es für sie nicht einfach wird, wenn ich sie an die neue Stadt und Umgebung gewöhnen möchte. Vielleicht wird es auch unmöglich sein. Unsere ehemaligen Nachbarn füttern sie bis jetzt weiter. Heute war ich dort an der alten Wohnung und hab jemanden besucht und unsere Katze kam auch kurz. Aber nach dem letzten gescheiterten Versuch sie einzufangen in der Box, kam sie nicht so nah zu mir, dass ich sie streicheln könnte. Ich benötige Rat und Hilfe, weil ich nicht weiß, was ich machen soll. Wie kann ich meine Katze einfangen, wenn ich so weit weg bin? Die Nachbarn trauen sich nicht sie einzufangen und haben gesagt, dass sie sie nur noch bis zum Winter weiter füttern. Mir tut die kleine Maus so leid und es bricht mir das Herz, sie da zu lassen. Auch wenn sie kaum zu Hause war, gehörte sie dazu. Bitte geben Sie mir einen Rat, wie ich vorgehen soll? Ich möchte, dass es ihr gut geht. Egal, wo es der Fall sein wird. LG

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich kann Ihr Dilemma gut verstehen. Rein rechtlich wäre zu prüfen, ob Sie als Halterin der Katze nach wie vor haftbar gemäß § 833 BGB sind für die Schäden, die die Katze anrichtet und darüber hinaus vor allem auch, ob Sie nach wie vor für die Versorgung der Katze im Sinne des Tierschutzgesetzes verantwortlich sind und – sofern Sie dem nicht nachkommen – gegen § 3 Nr. 3 TierSchG verstoßen, wenn sie nicht mehr gefüttert wird. Unabhängig von diesen Rechtsfragen steht die artgerechte Haltung der Katze im Vordergrund. Die Frage also, ob ein Einfangen und Ortswechsel dieser „wilden“ Katze überhaupt angemessen ist oder ob ihr damit nicht unnötig geschadet wird. Wenden Sie sich hierfür beispielsweise an den örtlichen Tierschutzverein oder einen Katzenschutzverein in Ihrer Nähe, notfalls auch an das Veterinäramt.

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