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Besitzrecht meines Hundes

von Antje H.

Hallo liebes Tasso-Team, ich weiß mir nicht mehr zu helfen. Ich und mein Expartner haben uns getrennt und vorerst war abgemacht, dass der Hund bei ihm bleibt und ich ihn sehen kann wann ich möchte. Nun ist es so, dass er dies nicht mehr will und er mir ein Ultimatum gestellt hat, dass der Hund entweder bei ihm für immer bleibt oder ich ihn zu mir nehme. Ich habe gesagt, dass ich ihn nehme und nun will er ihn mir nicht aushändigen. Ich bin die Besitzerin, auf mich ist er hier bei Tasso gemeldet, ebenso zahle ich die Steuern, dort ist er auch auf mich gemeldet sowie zahle ich die Versicherungen. Wie sieht es rechtlich aus? Er muss ihn mir doch geben oder? Bitte helft mir. Lieben Gruß Antje H.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Einen Herausgabeanspruch haben Sie, wenn Sie entweder nachweislich Alleineigentümerin des Hundes sind oder falls nicht, falls Sie die Vereinbarung, dass er Ihnen den Hund endgültig übergibt, schriftlich haben oder in sonstiger Weise beweisen können. Zur Bewertung der Eigentumslage lässt sich ohne Kenntnis des gesamten Sachverhaltes nicht beurteilen, da Sie leider nicht schreiben, ob der Hund gemeinsam angeschafft wurde oder einer von Ihnen den Hund schon vor der Beziehung hatte. Die Tatsache allein, dass Sie die laufenden Kosten für den Hund übernehmen, sagt über die Eigentümerstellung leider nicht aus. Auch müsste bekannt sein, aus welchem Grunde er die Herausgabe verweigert. Sofern noch nicht geschehen, sollten Sie Ihren Ex-Freund schriftlich auffordern Ihnen den Hund innerhalb einer Woche zurückzugeben. Sofern er dem nachkommt, sollten Sie unbedingt schriftlich festhalten, dass Sie mit der Übergabe Alleineigentümerin des Hundes sind, um Missverständnisse oder zukünftige Streitigkeiten zu vermeiden. Sollte er sich jedoch weiterhin weigern, sollten Sie die Rechtslage und das weitere Vorgehen anwaltlich überprüfen lassen.

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