zurück zur Übersicht

Reservierungs Vertrag

von Simone K.

Hallo, meine Frage ist: Meine Hündin hat Welpen bekommen bis zu Abgabe von 10 Wochen war nur noch ein Welpe übrig, der mit 12 Wochen komplett geimpft wurde. Er hat dann 1 Woche später einen Intressenten (Familie)gefunden, die ihn auch besucht hat. Der kleine Mann hat zu diesem Zeitpunkt Husten, was ich mehrfach betonte und auch dass wir in ärztlicher Behandlung sind und der Welpe bis zu völligen Genesung bei mir bleibt. Die Familie wollte eine Nacht drüber schlafen und sich dann melden. Am nächsten Tag kamen die Interessenten und reservierten den Welpen mit einer Anzahlung in Höhe von 400 Euro. Dies haben wir auch schriftlich festgehalten. Gestern war ich mit dem Welpen noch mal beim TA, da er immer noch hustet und er hat für 5 Tage Antibiotika verordnet. Das habe ich natürlich der Familie mit geteilt. Vorhin bekam ich eine Nachricht das sie vom Kauf des Welpen zurück treten wollen und ich ihre Anzahlung ihnen überweisen soll. Ist das Rechtens? Der Welpe war 3 Tage reserviert und ich habe 2 anderen Interessenten abgesagt. Die Reservierungssumme haben sie Besitzer selber bestimmt. Muss ich dennen jetzt das Geld Zurück überweisen? Wir haben keinen Welpen Abgabe Termin fest gemacht, da er ja erst hätte in die Familie ziehen dürfen, wenn er wieder 100% gesund ist. LG

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Zunächst ist gut und hilfreich, dass Sie die Vereinbarung schriftlich festgehalten haben. Zur Prüfung Ihrer Frage müsste dieses Schriftstück jedoch zunächst eingesehen und auf Wirksamkeit geprüft werden. Zu klären ist z.B. ob es sich lediglich um eine Reservierung handelte und ob bzw. was hinsichtlich der Rückzahlung der vereinbarten Gebühr schriftlich festgehalten wurde oder ob es sich schon um den eigentlichen Kaufvertrag handelt. Wichtig zu wissen ist auch, welche Höhe der Kaufpreis hatte, um zu wissen, ob den 400,00 EUR nur ein (kleiner) Teil, die Hälfte oder schon der gesamte Kaufpreis gezahlt wurde. Letztlich muss bei einem Streit das zuständige Gericht diese Fragen klären. Sie werden jedoch im Ergebnis wahrscheinlich nicht den Hund UND die gesamten 400,00 EUR behalten können.

758.548 „Gefällt mir“-Angaben

Danke für die vielen Likes!

TASSO-Videos

Alles zu den Aufgaben von TASSO in Bildern

Newsletter

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden!

Cookies

Liebe Tierfreunde,
um unsere Webseite optimal auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen, verwenden wir Cookies. Einige Cookies sind technisch notwendig (essentiell), damit unsere Webseite funktioniert. Zudem verwenden wir Cookies zu Marketing- und Statistik-Zwecken, um Ihnen ein noch besseres Webseiten-Erlebnis zu bieten. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und diese jederzeit unter „Cookie-Einstellungen“ einsehen und ändern. Erklärung zur Nutzung von Cookies auf unserer Webseite Datenschutzerklärung