zurück zur Übersicht Wem gehört der Hund 11.10.2016 von Dirk R. Sehr geehrte Damen und Herren Meine Frau und ich haben uns scheiden lassen. Jetzt geht es leider darum, wem der Hund gehört. Sie bezahlt die Versicherung und Steuer. Jedoch habe ich den Hund gekauft und er ist auch auf mich fixiert, sie will aber nun Besitzansprüche geltend machen... Also, wem gehört der Hund? Mit freundlichen Grüßen Dirk R. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da diese Frage bei Streitigkeiten zwischen den getrennten Eheleuten eigentlich das zuständige Familiengericht im Wege der Scheidung klärt, nehme ich an, dass Sie noch nicht rechtskräftig geschieden sind. Um Ihre Frage konkret zu beantworten, müssten jedoch zunächst alle Einzelheiten bekannt sein, z.B. in welchem Güterstand sie leben, ob nachweislich alle Kosten von Ihnen allein getragen wurden oder vom gemeinsamen Geld bestritten wurden, der Kaufvertrag müsste eingesehen werden, etc. Allein die Tatsache, dass der Kaufvertrag auf Sie läuft, weist Sie nicht als Alleineigentümer aus. Da es für Haustiere kein “Sorgerecht oder Umgangsrecht“ wie bei Kindern gibt, muss das Gericht bei Gemeinschaftseigentum einem der beiden endgültig das Alleineigentum an dem Haustier zuweisen, der im Gegenzug dem anderen Ehegatten eine finanzielle Entschädigung für den Verlust dessen Eigentumsanteils leisten muss. Als Beispiel soll hier das Urteil des OLG Schleswig-Holstein vom 20.02.2013, Az. 15 UF 143/12 genannt werden, das über den Verbleib von drei Hunden zu entscheiden hatte und z.B. einen der Hunde demjenigen zugesprochen hat, der in der Wohnung blieb und der blinde Hund so in seiner gewohnten Umgebung bleiben konnte. Vielleicht können Sie aus der Urteilsbegründung Argumente für Ihre konkrete Situation ziehen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da diese Frage bei Streitigkeiten zwischen den getrennten Eheleuten eigentlich das zuständige Familiengericht im Wege der Scheidung klärt, nehme ich an, dass Sie noch nicht rechtskräftig geschieden sind. Um Ihre Frage konkret zu beantworten, müssten jedoch zunächst alle Einzelheiten bekannt sein, z.B. in welchem Güterstand sie leben, ob nachweislich alle Kosten von Ihnen allein getragen wurden oder vom gemeinsamen Geld bestritten wurden, der Kaufvertrag müsste eingesehen werden, etc. Allein die Tatsache, dass der Kaufvertrag auf Sie läuft, weist Sie nicht als Alleineigentümer aus. Da es für Haustiere kein “Sorgerecht oder Umgangsrecht“ wie bei Kindern gibt, muss das Gericht bei Gemeinschaftseigentum einem der beiden endgültig das Alleineigentum an dem Haustier zuweisen, der im Gegenzug dem anderen Ehegatten eine finanzielle Entschädigung für den Verlust dessen Eigentumsanteils leisten muss. Als Beispiel soll hier das Urteil des OLG Schleswig-Holstein vom 20.02.2013, Az. 15 UF 143/12 genannt werden, das über den Verbleib von drei Hunden zu entscheiden hatte und z.B. einen der Hunde demjenigen zugesprochen hat, der in der Wohnung blieb und der blinde Hund so in seiner gewohnten Umgebung bleiben konnte. Vielleicht können Sie aus der Urteilsbegründung Argumente für Ihre konkrete Situation ziehen.