zurück zur Übersicht Freilaufender Hund wird bedroht 19.12.2009 von Nicole D. Sehr geehrte Frau Fries, ich hätte es bei der Anschaffung meines Mops-Welpen nie gedacht - aber es gibt Menschen, die selbst diesem (bereits sehr gut gehorchenden) goldigen Winzling (5,5 Monate)verbal Gewalt androhen. Neben der als "Hundewiese" bekannten Wiese läuft ein Weg. Auf dem Weg laufen (nicht oft) Menschen. Manchmal läuft ein Hund OHNE GEFAHRDROHUNG (und zumeist ohne drohendes Anspringen)hinter einem Passanten her, oder auf ihn zu. Und manchmal folgen ihm dann seine "Kumpels" nach. ;-) Es ist wiederholt vorgekommen, dass ein Passant zu brüllen und zu fuchteln begann (was die Tiere dann wahnsinnig interessant fanden)und drohte "diese Mistviecher alle wegzutreten, weil er sich nicht anspringen liesse". Oder dass ein kleines Kind zu plärren anfing und der liebende Vater bereits ohne weitere Vorrede begann, die neugierig sich nähernden Tiere mit den Füßen energisch wegzuschieben. (Was ja bekanntermaßen für sie eine Spielaufforderung darstellt). Meine Fragen: 1.) Wie verhalte ich mich am Besten verbal gegen den Agressor? Ich signalisiere immer Verständnis für seine Aufregung, sorge umgehend dafür, dass die Belästigung aufhört und unterbleibt. Ich würde aber gerne dennoch freundlich aber bestimmt SOFORT die Unangebrachtheit seiner angedrohten Gegenwehr ansprechen. Was kann ich zitieren? Wo kann er das nachlesen? Vielleicht hilft es ja was. 2.) Wie ist die Rechtslage hier überhaupt? Darf ein Passant einen Hund treten, der OHNE GEFAHRDROHUNG Begrüßungsgesten ausführt und unter Umständen (seine Pfoten an die Stiefel/ Hose legt? Darf ein Passant überhaupt zutreten, ohne dem Hundebesitzer die ja greifbare Chance eingeräumt zu haben, die Belästigung zu unterbinden? (Abrufen, Abpflücken, Anleinen, ...)? Und wenn es passiert ist: Was habe ich als Hundebesitzer für Rechte? Vielen Dank für Ihre Mühe, Herzlichst Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider sind solche “Zusammenstöße“ sehr häufig und nicht selten endet so etwas vor Gericht. Beide Seiten sollten sich an das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme halten. So sollten die Menschen ohne Hund nicht mit wüsten Drohungen oder aggressivem Verhalten reagieren, anderseits sollten sich Hundehalter in die Lage eines Menschen ohne Hund versetzen und ihre Hunde anleinen wenn Sie nicht mit Sicherheit abrufbar sind. Wenn ein freilaufender Hund oder sogar mehrere auf einen Menschen zusteuert bzw. ihn verfolgt, kann man durchaus Angst bekommen, insbesondere wenn man von einem freilaufenden Hund “eine Pfote an den Stiefel/die Hose gelegt bekommt“, was doch eine nette Umschreibung für ein belästigendes Anspringen ist. Dass Sie mehrfach betonen, dass die Hunde “ohne Gefahrandrohung“ handeln, ändert daran nichts. Zum einen können Sie von Nichthundehaltern nicht erwarten, die diffizile Körpersprache und Kommunikation eines Hundes zu kennen -die selbst viele Hundehalter nicht kennen- zum anderen gibt es unzählige Beissvorfälle, in denen der Hundehalter die berühmte Ankündigung „Der will nur spielen“ vorausgeschickt hat. Indem Sie mit Verständnis reagieren und Ihren Hund zurücknehmen handeln Sie richtig, zudem können Sie den anderen sachlich auffordern Sie nicht zu bedrohen. Sollte Ihr Hund tatsächlich verletzt werden, könnten Sie unter Umständen die Tierarztkosten als Schadensersatz geltend machen und eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung und Verstoß gegen das Tierschutzgesetz erstatten. Am Besten versuchen Sie jedoch zu verhindern, dass Ihr Hund überhaupt jemanden belästigt.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider sind solche “Zusammenstöße“ sehr häufig und nicht selten endet so etwas vor Gericht. Beide Seiten sollten sich an das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme halten. So sollten die Menschen ohne Hund nicht mit wüsten Drohungen oder aggressivem Verhalten reagieren, anderseits sollten sich Hundehalter in die Lage eines Menschen ohne Hund versetzen und ihre Hunde anleinen wenn Sie nicht mit Sicherheit abrufbar sind. Wenn ein freilaufender Hund oder sogar mehrere auf einen Menschen zusteuert bzw. ihn verfolgt, kann man durchaus Angst bekommen, insbesondere wenn man von einem freilaufenden Hund “eine Pfote an den Stiefel/die Hose gelegt bekommt“, was doch eine nette Umschreibung für ein belästigendes Anspringen ist. Dass Sie mehrfach betonen, dass die Hunde “ohne Gefahrandrohung“ handeln, ändert daran nichts. Zum einen können Sie von Nichthundehaltern nicht erwarten, die diffizile Körpersprache und Kommunikation eines Hundes zu kennen -die selbst viele Hundehalter nicht kennen- zum anderen gibt es unzählige Beissvorfälle, in denen der Hundehalter die berühmte Ankündigung „Der will nur spielen“ vorausgeschickt hat. Indem Sie mit Verständnis reagieren und Ihren Hund zurücknehmen handeln Sie richtig, zudem können Sie den anderen sachlich auffordern Sie nicht zu bedrohen. Sollte Ihr Hund tatsächlich verletzt werden, könnten Sie unter Umständen die Tierarztkosten als Schadensersatz geltend machen und eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung und Verstoß gegen das Tierschutzgesetz erstatten. Am Besten versuchen Sie jedoch zu verhindern, dass Ihr Hund überhaupt jemanden belästigt.