zurück zur Übersicht Katze Minny 07.11.2016 von Renata V. Meine Katze Minny war 6 Tage lang entlaufen. Nach meiner Suchaktion fand ich sie in der Nachbarschaft. Die älteren Nachbarn füttern sie wohl. Darauf bat ich sie, sie nicht mehr zu füttern und aus ihrem Garten zu verjagen. Leider glaube ich, dass sie wenig Wert auf meine Bitte legen. Habe ich rechtliche Möglichkeit, dagegen anzugehen? Wie aus Trotz ist sie wieder zwei Tage weg. Sicherlich ist sie bei der besagten Familie auf dem Sofa bei den Temperaturen -2° kommt sie normal nachhause. Danke im Vorraus für Ihre Mühe M.f.G Renata V. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die geschilderte Situation, dass Katzen an mehreren Stellen gefüttert und/oder sogar in fremden Wohnung festgehalten werden, ist sehr häufig und kann bei Freigängern faktisch nicht verhindert werden. Da Gespräche bisher keine Wirkung gezeigt haben, fordern Sie Ihre Nachbarn nun schriftlich auf, jegliche Einwirkungen auf ihre Katze– sprich auf Ihr Eigentum – zu unterlassen. Sie können diesen Brief selbst schreiben oder durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin in der Hoffnung, dass dies mehr Eindruck auf Ihre Nachbarn macht. Wird dieses Verbot missachtet, könnten Sie theoretisch beim Amtsgericht eine Unterlassungsverfügung beantragen, versehen mit der Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung. Zu den Kosten und den Erfolgsaussichten eines solchen Verfahrens sollten Sie sich jedoch vorab anwaltlich beraten lassen, da Sie schreiben, dass Sie nur vermuten, dass die älteren Herrschaften die Katze „beherbergen“, in einem Gerichtsverfahren reichen Vermutungen nicht aus. Hinzu kommt, dass ein Gerichtsverfahren dem –wahrscheinlich- schon gestörten Nachbarschaftsverhältnis schaden könnte, so dass Sie zunächst versuchen sollten, möglichst eine gütliche Einigung zu finden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die geschilderte Situation, dass Katzen an mehreren Stellen gefüttert und/oder sogar in fremden Wohnung festgehalten werden, ist sehr häufig und kann bei Freigängern faktisch nicht verhindert werden. Da Gespräche bisher keine Wirkung gezeigt haben, fordern Sie Ihre Nachbarn nun schriftlich auf, jegliche Einwirkungen auf ihre Katze– sprich auf Ihr Eigentum – zu unterlassen. Sie können diesen Brief selbst schreiben oder durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin in der Hoffnung, dass dies mehr Eindruck auf Ihre Nachbarn macht. Wird dieses Verbot missachtet, könnten Sie theoretisch beim Amtsgericht eine Unterlassungsverfügung beantragen, versehen mit der Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung. Zu den Kosten und den Erfolgsaussichten eines solchen Verfahrens sollten Sie sich jedoch vorab anwaltlich beraten lassen, da Sie schreiben, dass Sie nur vermuten, dass die älteren Herrschaften die Katze „beherbergen“, in einem Gerichtsverfahren reichen Vermutungen nicht aus. Hinzu kommt, dass ein Gerichtsverfahren dem –wahrscheinlich- schon gestörten Nachbarschaftsverhältnis schaden könnte, so dass Sie zunächst versuchen sollten, möglichst eine gütliche Einigung zu finden.