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Hausverwaltung möchte, dass wir unsere Hunde abschaffen

von Jasmin L.

Guten Abend, ich und mein Freund halten in Berlin in einer 68 qm Wohnung zwei Mischlingshunde. Unsere alte Hausverwaltung hatte uns mündlich eine Zusage für die Haltung erteilt. 2013 übernahm eine neue Hausverwaltung (mit der jetzt das ganze Haus sowieso im Streit liegt, da sie alte Mieter hinaus ekeln wollen). 3 Jahre lang gab es keine Einschränkung durch die Hausverwaltung. Jetzt, da wie gesagt durch viele andere Dinge mit der Hausverwaltung Ärger vorherrscht, bekamen wir einen Brief, dass ihnen jetzt angeblich erst aufgefallen sei, dass mein Freund mit zwei "mittelgroßen" Hunden die Wohung betreten habe. Sie wollen,dass wir die Hunde abschaffen. Welche Möglichkeiten haben wir? Liegt die Hausverwaltung im Recht oder müssen sie ersteinmal ordentliche Gründe vorlegen, warum wir die Hunde nicht mehr halten dürfen? Im Haus wohnen auch noch andere Hunde. Die Hausverwaltung sagt, wir verstoßen gegen den Mietvertrag, da wir sie nicht um Erlaubnis gebeten haben. Wir hatten ja aber von der vorherigen Hausverwaltung die mündliche Zusage. Im Internet habe ich mehrere Aussagen gefunden, dass auch eine mündliche Aussage gilt, wenn z.B. auch Zeugen vorhanden sind. Ich danke Ihnen schon einmal vorab für Ihre Hilfe. Wir sind wirklich verzweifelt!

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ob Sie mit der Hundehaltung gegen den Mietvertrag verstoßen, hängt davon ab, was genau in Ihrem Mietvertrag geregelt und ob diese Regelung überhaupt wirksam ist. So ist z.B. ein grundsätzliches Verbot der Hundehaltung unwirksam, so der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom 20.03.2013. Das Gericht hat eine Mietvertragsklausel nach der die Hunde-und Katzenhaltung generell verboten ist, für unwirksam erklärt (Az VIII ZR 168/12), da ein Mieter durch ein generelles Verbot der Hunde- und Katzenhaltung unangemessen benachteiligt ist. Als weiteren Grund für die Unwirksamkeit nannte das Gericht den Verstoß gegen mietrechtliche Vorschriften, nach denen der Vermieter dem Mieter den Gebrauch der Mietsache gewähren muss. Selbst wenn im Mietvertrag die Einwilligung des Vermieters vorausgesetzt ist, muss der Vermieter eine Abwägung aller Interessen vornehmen und fällt diese Abwägung zugunsten des Mieters aus, so muss der Vermieter der Hunde- und Katzenhaltung zustimmen. In begründeten Fällen darf ein Vermieter seine Genehmigung nachträglich zurücknehmen, wenn sehr gewichtige Gründe vorliegen, z.B. Lärm-, Geruchs- oder Kotbelästigung durch den Hund, was er jedoch nachweisen müsste. In Ihrem Fall kommt hinzu, dass Sie die (leider nur) mündliche Zusage der vorherigen Verwaltung hatten und dass Sie bereits mehrere Jahre die Hunde widerspruchslos halten. Da Sie jedoch schreiben, dass es wahrscheinlich nicht um die Hundehaltung geht, sondern dies als Grund vorgeschoben wird um Sie zum Auszug zu bewegen und ich daher annehme, dass weitere Gründe gefunden werden, lassen Sie sich nicht einschüchtern, sondern lassen sich entweder von einem Mietverein oder einem spezialisierten Anwalt beraten und wenn nötig auch vertreten lassen.

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