zurück zur Übersicht Unterschlagung Hund 15.11.2016 von Kirstin S. Am Dienstagmittag (01.11.2016) holte die Tochter meiner Nachbarin meinen Hund zum Gassi gehen und brachte ihn danach nicht zurück zu mir, sondern bat ihre Mutter (meine Nachbarin) mir den Hund wiederzubringen. Als ich abends nachfragte, wo mein Hund bleiben würde, schrieb sie mir, der Hund wäre noch mit ihrem Lebensgefährten im Wald zum Pilze suchen. Ich wurde wieder und wieder vertröstet, bis sie am Mittwochabend mich plötzlich als Tierquäler und verantwortungslos deklariert und beschimpft hat, und mir per WhatsApp mitteilte, sie würde sich erst erkundigen. Sie brachte an diesem Tag den Hund zu ihrem Vater in Obhut, allerdings unter falschem Vorwand. Die Nachbarin des Vaters meldete die Hundesichtung bei tasso (ich habe den Hund mittlerweile dort als vermisst gemeldet und polizeiliche Anzeige erstattet) woraufhin dieser sofort seine Tochter anrief mit der Aufforderung den Hund sofort von ihm abzuholen und zu mir zurück zubringen. Leider holte meine Nachbarin den Hund dort ab und brachte sie an einen unbekannten Ort. Nun behauptet sie, ich hätte ihr den Hund gegeben, weil ich den Hund nicht mehr hätte haben wollen, da ich ja laut ihrer Aussage doch einsichtig wurde und meine Verantwortungslosigkeit zugegeben hätte. Welche Möglichkeiten habe ich, von ihr den aktuellen Aufenthaltsort meines Hundes zu erfahren? Sie hält meinen Hund seit 2 Wochen versteckt, was sicher nicht zum Wohle des Tieres sein kann. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die Strafanzeige bei der Polizei war schon der erste richtige Schritt. Über einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin können Sie Akteneinsicht beantragen und -falls die Ermittlungen erfolgreich sind- so erfahren, wo sich der Hund aufhält. Zu prüfen wäre auch, ob eine einstweilige Verfügung und/oder eine Herausgabeklage sinnvoll und erfolgversprechend wäre. Hierzu müsset jedoch zunächst der gesamte Sachverhalt und die WhatsApp-Korrespondenz bekannt sein. Insbesondere müsste auch die „Vorgeschichte“ geprüft werden und insbesondere geklärt werden, aus welchen Gründen, die Nachbarin Ihnen vorwirft, sie seien eine „verantwortungslose Tierquälerin“. Lassen Sie sich daher am besten eingehend anwaltlich beraten.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die Strafanzeige bei der Polizei war schon der erste richtige Schritt. Über einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin können Sie Akteneinsicht beantragen und -falls die Ermittlungen erfolgreich sind- so erfahren, wo sich der Hund aufhält. Zu prüfen wäre auch, ob eine einstweilige Verfügung und/oder eine Herausgabeklage sinnvoll und erfolgversprechend wäre. Hierzu müsset jedoch zunächst der gesamte Sachverhalt und die WhatsApp-Korrespondenz bekannt sein. Insbesondere müsste auch die „Vorgeschichte“ geprüft werden und insbesondere geklärt werden, aus welchen Gründen, die Nachbarin Ihnen vorwirft, sie seien eine „verantwortungslose Tierquälerin“. Lassen Sie sich daher am besten eingehend anwaltlich beraten.