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Abgegebenen Hund wiederholen?

von Kathrin M.

hallo, wir haben zu september unsere hündin abgegeben und möchten sie gerne wieder haben, die neuen bezister wollen sie uns schon seit monaten nicht mehr wieder geben. meine frage wäre, wie steht es rechtlich. habe ich anspruch auf die hündin. bei tasso wurde sie zuerst auf mich geschrieben, weiß nicht ob die neuen besitzer sie umgeschrieben haben, es bestand keinerlei vertrag, dass sie die hündin auf dauer bekommen. ich habe noch einen alten impfausweis von der hündin sowie die chipnummer. leider habe ich von den neuen besitzer nur eine handynummer sowie vornamen. kann ich irgendetwas machen??? bitte melden sie sich bei mir mit freundlichen grüßen

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Aufgrund Ihrer kurzen Schilderung des Sachverhalts ist nur eine grobe Einschätzung möglich. Ob Sie einen Herausgabeanspruch gegen die neuen Besitzer haben, hängt davon ab, ob was Sie mit ihnen vereinbart haben. Falls Sie den Hund verschenkt haben, könnte es sehr schwierig sein, die Hündin wiederzuerlangen. Haben Sie die Hündin allerdings nur auf Zeit zur Pflege abgegeben, so könnten Sie die Hündin zurückfordern. Dass Sie Ihren Hund an Menschen geben, von denen Sie nur einen Vornamen und eine Handynummer haben, war sehr unvorsichtig, versuchen Sie den vollständigen Namen und die Adresse herauszubekommen und fordern Sie sie schriftlich auf, Ihnen die Hündin schnellstmöglich zurückzugeben.

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