Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Ich kann gut nachvollziehen, dass Sie sich Sorgen um die Hündin machen. Leider sind die Erfolgsaussichten zu erfahren wo die Hündin ist, gering.
Ob Sie einen Auskunftsanspruch gegen die Familie und/oder die neuen Besitzer haben, hängt zunächst davon ab, was genau Sie bei der Übergabe der Hündin vereinbart haben. Da Sie schreiben, dass Sie kein Geld bekommen haben, liegt jedenfalls kein Kaufvertrag vor. Zu prüfen wäre nun, ob eine Schenkung vorliegt und damit das Eigentum auf die Familie übergegangen ist oder ob Sie nur einen Verwahrungsvertrag zur vorübergehendenden Pflege geschlossen haben.
Um dies zu prüfen, müssten jedoch die Einzelheiten bekannt sein und auch, ob Sie Beweismittel haben. Interessant zu wissen wäre z.B. auch, ob Sie über das Veterinäramt erfahren haben, aus welchem Grunde die Hunde eingezogen wurde, z.B. ob schon ein Hundehaltungsverbot bestand, als diese Ihre Hündin übernommen wurde und Sie arglistig getäuscht wurden. Unabhängig davon, besteht jedoch das Problem, sollten Sie überhaupt an die Daten der aktuellen Halter der Hündin gelangen, dass diese möglicherweise im Wege des gutgläubigen Erwerbs rechtmäßig Eigentümer der Hündin geworden sind.