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Auskunft über das Wohl des Hundes

von Mehtap K.

Hallo, ich habe vor 2 Jahren aus der Türkei eine Husky-Hündin hergeholt. Nach etlichen Arzt- und Behördenbesuchen konnte ich mit ihr einfliegen. Dazu muss ich sagen, dass ihr Zustand sehr schlecht war. Sie war abgemagert und wurde zudem von ihrem Besitzer mißhandelt. Deswegen auch von meiner Seite aus der Wille, sie aus dieser Hölle zu befreien. In Deutschland angekommen ging es ihr schon viel besser. Doch leider wurde bei mir Osteoporose festgestellt mit 2 Kniebrüchen und ich musste sie abgeben. Ich habe eine Familie gefunden, die sehr vertraulich wirkte, mit 2 kleinen Kindern und auch einem Husky. Der Rüde und meine haben sich auf Anhieb verstanden. Ich wollte lediglich, dass es ihr gut geht, habe auch kein Geld etc. verlangt. 6 Monate hatte ich mit der Familie Kontakt. Danach wurde ich ignoriert. Der Kontakt war abgebrochen. Ich habe mehrmals versucht, Kontakt aufzunehmen, vergeblich. Vor paar Tagen habe ich über einen gemeinsamen Freund erfahren, dass die Hunde einen ungewollten Wurf hatten und das Veterinäramt die Hunde der Familie weggenommen hat. Ich habe vor paar Tagen mit dem Veterinäramt telefoniert. Der beschriebenen Familie wurden tatsächlich die Hunde weggenommen. Meine Hündin ist jedoch verschwunden. Die Hündin und die Welpen, die das Veterinäramt einbezogen hat, sind andere. Ich will nur lediglich wissen, ob es der Hündin gut geht und mache mir unheimliche Sorgen. Ich habe die Chipnummer der Hündin und noch alle Ausreispapiere die auf meinen Namen laufen. Gibt es eine Möglichkeit an die Hündin ranzukommen? Ich bezweifle nämlich, dass es ihr gut geht. Denn ein Hund aus solchen Verhältnisse braucht sehr viel Zuneigung und Liebe. LG

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich kann gut nachvollziehen, dass Sie sich Sorgen um die Hündin machen. Leider sind die Erfolgsaussichten zu erfahren wo die Hündin ist, gering.

Ob Sie einen Auskunftsanspruch gegen die Familie und/oder die neuen Besitzer haben, hängt zunächst davon ab, was genau Sie bei der Übergabe der Hündin vereinbart haben. Da Sie schreiben, dass Sie kein Geld bekommen haben, liegt jedenfalls kein Kaufvertrag vor. Zu prüfen wäre nun, ob eine Schenkung vorliegt und damit das Eigentum auf die Familie übergegangen ist oder ob Sie nur einen Verwahrungsvertrag zur vorübergehendenden Pflege geschlossen haben.

Um dies zu prüfen, müssten jedoch die Einzelheiten bekannt sein und auch, ob Sie Beweismittel haben. Interessant zu wissen wäre z.B. auch, ob Sie über das Veterinäramt erfahren haben, aus welchem Grunde die Hunde eingezogen wurde, z.B. ob schon ein Hundehaltungsverbot bestand, als diese Ihre Hündin übernommen wurde und Sie arglistig getäuscht wurden. Unabhängig davon, besteht jedoch das Problem, sollten Sie überhaupt an die Daten der aktuellen Halter der Hündin gelangen, dass diese möglicherweise im Wege des gutgläubigen Erwerbs rechtmäßig Eigentümer der Hündin geworden sind.  

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