Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Aus Ihrer Schilderung ist zu entnehmen, dass die Polizei Ihren Hund sichergestellt hat. Ich nehme an, dass Sie den Hund, trotz der Papiere, nicht so ohne Weiteres zurückerhalten werden. Da es hier um den Gesundheitszustand bzw. den Vorwurf der Verwahrlosung des Hundes geht und damit um die Einhaltung des Tierschutzgesetzes und der Tierschutz-Hundeverordnung wird die Polizei sehr wahrscheinlich das zuständige Veterinäramt eingeschaltet haben, da diese Behörde zuständig ist. Diese wird sich an Sie wenden und Ihnen wahrscheinlich Auflagen erteilen oder andere Maßnahmen anordnen. Zudem müsste das Veterinäramt den Hund auch wieder freigeben, da ohne das das Tierheim nicht befugt ist, Ihnen den Hund zurückzugeben.
Zudem wird das Tierheim Ihnen die Aufnahme und Verpflegung des Hundes in Rechnung stellen und den Hund erst nach Zahlung des Betrages herausgeben.
Ob das Vorgehen der Polizei rechtmäßig war und ob Sie Ihren Hund ohne Weiteres zurückerhalten, kann ohne Kenntnis der Einzelheiten leider nicht bewertet werden. Zudem müsste anhand von Schreiben, sofern vorhanden, geprüft werden, ob und innerhalb welcher Frist gegen das Handeln der Polizei vorgegangen werden könnte.
Wenden Sie sich daher bei weiterem Bedarf umgehend an ein/e Rechtsanwalt/in, da zum einen wahrscheinlich eine Frist läuft und zum anderen die Tierheimrechnung mit jedem Tag höher wird.