zurück zur Übersicht Sorgerecht gemeinsamer Hund 07.02.2017 von Kerstin D. Sehr geehrte Frau Fries, ich habe mich nach 10 Jahren von meinem Lebensgefährten getrennt. Vor 4 Jahren haben wir uns gemeinsam einen Hund angeschafft. Dieser war aus einem Wurf von seinem Bruder. Er behauptet jetzt, dass das nur sein Hund wäre, weil er angeblich sich hauptsächlich um ihn kümmert. Was in den letzten 1,5 Jahre womöglich der Fall war, da ich an Brustkrebs erkrankt bin. Ich habe mich dennoch um unseren Hund Shank gekümmert. Ich habe ihn gefüttert, Medizin gegeben falls nötig, bin täglich mehrmals mit ihm kurz spazieren gegangen, bin zum Tierarzt usw. Alle Kosten wie Versicherung, fürs Futter, für den Tierarzt, usw habe ich getragen. Ich habe ihn auch bei uns an der Gemeinde auf meinem Namen angemeldet. Herr Z., mein Ex-Partner, sah das nicht als nötig an, genau so wie die Versicherung. Letztes Jahr habe ich Shank dann chippen und bei TASSO registrieren lassen. Herr Z. sah auch das als unnötig an. Also übernahm ich wieder alleine die Kosten und die Registrierung folgte auf meinem Namen. Jetzt entzieht Herr Z. mir komplett den Hund. Er sagt mir auch nicht, wo er ihn vor mir versteckt. Ich mach mir sehr große Sorgen um den Hund. Nicht nur, weil er sehr sensibel auf alle Veränderungen reagiert. Herr Z. würde Shank körperlich nie etwas zu leide tun, aber grad in seiner Verfassung nach der Trennung ist er sehr gereizt und aggressiv. Das überträgt sich auf den Hund. Zudem hat Herr Z. grad weder einen festen Arbeitsplatz noch einen Wohnsitz. Also zieht er mit dem Hund wie ein Normade rum. Zudem ist er in gewissen illegalen Szenen unterwegs, was mir sehr grosse Sorgen bereitet. Er ist auch polizeilich von früher bekannt. Ich habe bereits meinen Anwalt vor Ort gefragt, wie ich wieder an meinen Hund rankomme. Ich hoffe, Sie können wir hier weiterhelfen. MfG Kerstin D. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider kann ich Ihnen keine große Hoffnung machen, den Hund zurückzuerhalten. Es beginnt schon bei dem ganz praktischen Problem, dass Ihr Exfreund keinen festen Wohnsitz hat. Daher kann er weder angeschrieben noch auf Herausgabe verklagt werden, da die Post bzw. die Klage nicht zugestellt werden können. Zwar gibt es die Möglichkeit eine Klage öffentlich zustellen zu lassen, allerdings müssen zuvor erfolglose Recherchen nach der Adresse unternommen werden. Neben diesem praktischen Problem ist rechtlich zu klären, ob er bei der Anschaffung (hier ist zu klären, ob es ein Kauf oder eine Schenkung war) tatsächlich Alleineigentümer des Hundes geworden ist oder ob Sie beide zusammen Miteigentum erworben haben und ob Beweismittel vorliegen. Die Prüfung der Eigentumsrechte ist allerdings ein sehr kompliziertes Rechtsgebiet und muss anhand aller vorhandenen Unterlagen und in Kenntnis aller Einzelheiten erfolgen und ist an dieser Stelle daher leider nicht möglich. Sie könnten überlegen, sich vorsorglich an die Tierheime im Umkreis zu wenden und bitten benachrichtigt zu werden, falls Shank dort abgegeben werden sollte.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider kann ich Ihnen keine große Hoffnung machen, den Hund zurückzuerhalten. Es beginnt schon bei dem ganz praktischen Problem, dass Ihr Exfreund keinen festen Wohnsitz hat. Daher kann er weder angeschrieben noch auf Herausgabe verklagt werden, da die Post bzw. die Klage nicht zugestellt werden können. Zwar gibt es die Möglichkeit eine Klage öffentlich zustellen zu lassen, allerdings müssen zuvor erfolglose Recherchen nach der Adresse unternommen werden. Neben diesem praktischen Problem ist rechtlich zu klären, ob er bei der Anschaffung (hier ist zu klären, ob es ein Kauf oder eine Schenkung war) tatsächlich Alleineigentümer des Hundes geworden ist oder ob Sie beide zusammen Miteigentum erworben haben und ob Beweismittel vorliegen. Die Prüfung der Eigentumsrechte ist allerdings ein sehr kompliziertes Rechtsgebiet und muss anhand aller vorhandenen Unterlagen und in Kenntnis aller Einzelheiten erfolgen und ist an dieser Stelle daher leider nicht möglich. Sie könnten überlegen, sich vorsorglich an die Tierheime im Umkreis zu wenden und bitten benachrichtigt zu werden, falls Shank dort abgegeben werden sollte.