Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Da Sie schreiben, dass die beiden den Hund gemeinsam angeschafft und bezahlt haben, nehme ich an, dass die Beiden jeweils zur Hälfte Miteigentümer geworden sind und daher nicht allein über den Verbleib des Hundes entscheiden dürfen. Für diesen Fall müsste Ihre Freundin, wenn Sie den Hund behalten will, ihrem Exfreund seine Hälfte daher abkaufen/ersetzen.
Die beiden sollten daher versuchen, sich gütlich darüber zu einigen wem der Hund ab sofort gehören soll, ob und wieviel gezahlt werden soll und klar festhalten, dass und wer damit Alleineigentümer wird. Dies sollte zu Beweiszwecken unbedingt schriftlich festgehalten werden.
Sollten die beiden sich nicht darüber einigen können und der Exfreund würde sie auf Herausgabe des Hundes verklagen, würde das Gericht zunächst die Eigentumslage klären und dann je nach dem Ergebnis dieser Prüfung entscheiden, wem der Hund zugewiesen wird und wer den anderen dafür „auszahlen“ muss. Ein Sorge- oder Umgangsrecht wie bei gemeinsamen Kindern gibt es bei Haustieren nicht. Wenn sie ihm den Hund übergibt und er ihn behält, ist sie in der schlechteren Ausgangslage, da sie ihn dann auf Herausgabe verklagen und ihr Eigentum nachweisen zu müsste. Spätestens wenn der Exfreund einen Anwalt einschaltet, sollte auch sie sich anwaltlich beraten bzw. vertreten lassen.