zurück zur Übersicht Evtl. gefundenes Tier-Herausgabe wird verweigert 18.02.2017 von Manuela M. Guten Tag, ich habe diese Woche in Facebook bei Hundesuche bundesweit wahrscheinlich meine Hündin gefunden. Sie wäre in der Obhut der Stadt (Bauhof) wo sie gefunden wurde. Als ich anrief, verweigerte mir der Chef des Fundbüros die Angabe des Geschlechts. Mein Hintergrund war, dass ich nicht weiter fragen muss, wenn es ein Rüde wäre. Er meinte, dass diese Angabe so sei, als dass er mir die Marke eines verlorenen Handys nenne und ich dann diese genau suchen würde. Er habe auch einige Anfragen aus seiner Gemeinde. Obwohl ich die Mail von ihm, mit seinen Fragen, noch nicht beantwortet habe, soll das Tier bereits bei seiner Besitzerin sein. Alles sieht hier nach Unterschlagung einer Fundsache aus. Auch wenn es vielleicht doch nicht mein Hund ist, hier geht etwas nicht mit rechten Dingen zu. Der Hund soll "gefroren" gewesen sein und kommt statt zu einem Tierarzt, zum Mitarbeiter der Stadt. Kann man hier rechtlich etwas tun? Bzw. wie geht man hier am besten vor? Ich will damit nicht über Facebook an die Öffentlichkeit gehen, bin aber der Meinung, dass diesem Mann ein klares Zeichen gesetzt werden sollte. Vielen Dank für Ihre Hilfe Manuela M. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich kann Ihre Sorge und den Wunsch Ihre Hündin wieder zurückzubekommen gut nachvollziehen. Auch wenn in der Tat manches komisch erscheint, (was bedeutet z.B. der Hund war „gefroren“, aus welchem Grunde ist sie in der Obhut des Bauhofs und nicht im Tierheim…) kann ich aus Ihrer Schilderung allein noch keine hinreichenden Anhaltspunkte erkennen, die auf eine Straftat hindeuten. Ich entnehme Ihrer Frage und der Andeutung der „Fundunterschlagung“, dass Sie dem Mitarbeiter der Stadt vorwerfen, vorsätzlich eine Fundhündin an eine andere Person übergeben zu haben, von der er wusste, dass diese gar nicht die Eigentümerin dieser Fundhündin ist? Um sich nicht selbst einer falschen Verdächtigung, o.ä. strafbar zu machen, sollten Sie diese Behauptung auch nicht so veröffentlichen. Um zu prüfen, ob und welche Schritte Sie einleiten können, müssten alle Einzelheiten bekannt sein und auch die E-Mail-Korrespondenz eingesehen werden. Wenden Sie sich daher bei weiterem Bedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich kann Ihre Sorge und den Wunsch Ihre Hündin wieder zurückzubekommen gut nachvollziehen. Auch wenn in der Tat manches komisch erscheint, (was bedeutet z.B. der Hund war „gefroren“, aus welchem Grunde ist sie in der Obhut des Bauhofs und nicht im Tierheim…) kann ich aus Ihrer Schilderung allein noch keine hinreichenden Anhaltspunkte erkennen, die auf eine Straftat hindeuten. Ich entnehme Ihrer Frage und der Andeutung der „Fundunterschlagung“, dass Sie dem Mitarbeiter der Stadt vorwerfen, vorsätzlich eine Fundhündin an eine andere Person übergeben zu haben, von der er wusste, dass diese gar nicht die Eigentümerin dieser Fundhündin ist? Um sich nicht selbst einer falschen Verdächtigung, o.ä. strafbar zu machen, sollten Sie diese Behauptung auch nicht so veröffentlichen. Um zu prüfen, ob und welche Schritte Sie einleiten können, müssten alle Einzelheiten bekannt sein und auch die E-Mail-Korrespondenz eingesehen werden. Wenden Sie sich daher bei weiterem Bedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.