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Haarriss im Bein des Welpen beim Kauf verschwiegen

von Natalie L.

Hallo, ich habe am 17.01.2017 einen Welpen (Old English Bulldog) für 1.100 € gekauft. Die Züchterin (HVD e.v) hat uns darauf aufmerksam gemacht, dass der Welpe einen geknickten Schwanz hat, was sie aber nicht beeinträchtigt, weitere Mängel hatte die Kleine nicht. Am 25.01.2017 waren wir dann auf dem Welpentreff, bei dem die Züchterin nicht erschienen ist. Dort haben wir nach langem Gespräch über die Welpen erfahren, dass mein Welpe bereits ein paar Wochen nach seiner Geburt einen Haarriss im Bein hatte. Mein Welpe hatte dann einen Gips für 16 Tage am Bein. Die Züchterin habe ich dann auf der Heimfahrt angeschrieben und sie darum gebeten, dass sie uns bitte alle Untersuchungsunterlagen inkl. Röntgenbilder zukommen lässt. Diese haben wir dann nach ca. 3 Wochen nach mehreren Aufforderungen erhalten. Auf Facebook wurde ich von der Züchterin am 20.02.2017 in die Gruppe eingeladen, die extra für diesen Wurf erstellt wurde. Dort musste ich dann die Bilder mit Schrecken entdecken, wie die Kleine beim Tierarzt war und eingegipst wurde. Die Bilder und den Beitrag habe ich mir abgespeichert. Am 20.02.2017 waren wir dann beim Tierarzt, um das Bein kontrollieren zu lassen, da ich der Meinung bin, dass mein Welpe hinten steif läuft. Meine Vermutung hat sich bestätigt. Wir müssen nun weitere Behandlungen durchführen, um der Kleinen helfen zu können, damit sie später keine größeren Schäden davon trägt. Meine Frage ist nun, ob ich bei der Züchterin einen Teil vom Kaufpreis zurück erstatten kann? Sie hat uns gesagt, dass wir den Welpen billiger bekommen, da sie eine geknickte Rute hat. Auf dem Welpentreff haben wir erfahren, dass alle den selben Betrag wie wir für ihre Welpen gezahlt haben. Ist der Kaufvertrag denn noch gültig, da meiner Meinung nach ein verschwiegener Mangel vorliegt? Im Kaufvertrag steht ein Klaus Mustermann, wir kennen aber keinen Klaus Mustermann und dieser hat den Vertrag auch nicht unterschrieben. Wir haben eine Unterschrift der Züchterin (Petra Mustermann). Gilt der Kaufvertrag aufgrund dieses "Mangels" schon nicht? Was können wir von der Züchterin einfordern? Für schnelle Hilfe wäre ich sehr dankbar. MfG Natalie L.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Zunächst Allgemeines vorweg. Ist ein verkaufter Hund krank, also “mangelhaft“ im Sinne des BGB, hat der Käufer verschiedene Rechte. Unter Umständen kann er den Hund u.a. zurückgeben, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatzansprüche geltend machen.

Zwingende Voraussetzung ist alle genannten Varianten ist jedoch, dass der Verkäufer – außer in akuten Notfällen – VOR einer Behandlung zunächst zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist aufgefordert werden muss. Diese vorherige Aufforderung kann nur dann unterbleiben, wenn eine Nachbesserung ausgeschlossen (z.B. eine unheilbare Krankheit vorliegt) oder wenn es sich um einen Notfall handelt und eine sofortige Behandlung lebensnotwendig ist.

In Ihrem Fall müsste der Kaufvertrag eingesehen und die vorhandenen Fotos, Beweise, die tierärztliche Diagnose und mögliche Korrespondenz mit der Verkäuferin (WhatsApp, Facebook, etc.) geprüft werden, um die Gewährleistungsansprüche und der möglicherweise vorliegenden arglistigen Täuschung zu prüfen. Zudem ist zu prüfen, ob Sie die Kaufpreisminderung auch auf die Knickrute stützen können, obwohl Sie diesen „Mangel“ ja vor Abschluss des Kaufvertrages kannten und nur über die Höhe der Minderung gegenüber dem angeblich üblichen Kaufpreis getäuscht wurden.

Wirksam ist der Kaufvertrag unabhängig davon nach wie vor, „unwirksam“ wird er erst, wenn Sie ihn wirksam anfechten oder den Rücktritt erklären. Dies sollten Sie allerdings vorher unbedingt und zwingend anwaltlich prüfen lassen, da sich dann automatisch ein Rückgewährschuldverhältnis ergibt und Sie den Hund gegen Rückzahlung zurückgeben müssten! Wenden Sie sich möglichst vor der Entstehung weitere Tierarztkosten an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht. 

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