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Unser Kater wird nach Kastration von Nachbarn wieder gefüttert und reingelassen

von Ursula B.

Sehr geehrte Frau Fries, vor über einem halben Jahr wurde vor den Sommerferien hier bei uns ein junger Kater ausgesetzt. Gechippt war er nicht - wir haben über Monate hinweg recherchiert, ob er irgendwo hingehört oder ihn evtl. einer der Nachbarn (die ihn alle total süß finden) aufnimmt. Wir selbst waren zu dem Zeitpunkt noch etwas zögerlich, da wir schon zwei 12 Jahre alte Katzendamen haben. Ein Nachbarspaar hatte den Kater auch mit versorgt, sie wollten ihn aber auch nicht aufnehmen, weil sie zuviel unterwegs seien. Als sich dann bis zu den sehr kalten Nächten im November 2016 niemand fand, haben wir uns entschlossen, ihn, nachdem er kastriert, geimpft usw. ist, schrittweise mit unseren zu vergesellschaften. Besagte Nachbarn wussten darum Bescheid - sie hatten sich aber zwischenzeitig eh nicht mehr um ihn gekümmert,weil er zu makieren anfing. Damit dachten wir, sei die Angelegenheit klar geregelt. Nun lassen sie ihn aber wieder seit genau einem Tag nach der Kastration rein und füttern ihn auch an...sehr gerne auch mit Wurstaufschnitt, wovon er so derbe Durst bekommt, dass er hier innerhalb kurzer Zeit ein ganzes Pöttchen leerseuft (das ganze Verhalten hat unserer Auffassung nach auch nichts mehr mit wirklicher Tierliebe zutun, sondern geht wohl mehr darum, bei Laune die süßen Seiten des Katerchens zu genießen...). Nun haben wir sie wieder freundlich darauf angesprochen, ihnen die Besitzverhältnisse erklärt und um unterlassen gebeten (mit Erklärung etc.), was freundlich mit einer totalen Selbstverständlichkeit bejaht wurde (zuerst kam aber dierekt die Frage, ob er denn nun kastriert sei...). Keine 24 Stunden später lassen sie ihn wieder rein und versuchen das im Dunkeln von außen nun durch eine Festbeleuchtung, die sich dann im Wohnzimmerfenster spiegelt, zu kaschieren. Diese erlischt natürlich, sobald Katerchen wieder bei uns ist. Neben der Tatsache, dass wir so nicht wissen, wieviel und was er frisst, kommt auch noch hinzu, dass eine Vergesellschaftung mit unseren Katzen immer schwieriger wird, weil er zum einen total unruhig und auch etwas agressiv ist, wenn er von drüben herüberkommt und zum anderen dann bei uns auch nicht mehr die Grenze akzeptiert (wir können ihn ja nur schrittweise zusammenführen - hier sind wir schon auf Sichtkontakt durch eine Kaninchenzauntür) und immer wieder versucht, diese zu überwinden, weil er natürlich ganz zu uns rein möchte. Wir sind nur noch sprachlos über ein derart dreistes und berechnendes Verhalten. Wie sollen wir nun am Besten weiter vorgehen? Ein nun dann schon viertes Mal mit ihnen sprechen dürfte nichts bringen...außer, dass man uns wieder freundlich ins Gesicht lügt. So kann es aber auch nicht weitergehen, da bleibt der Kater auf der Strecke! Außerdem haben wir so auf Dauer Sorge, dass der Kater langfristig gesundheitliche Schäden durch die Fehlernährung davonträgt. Verdauungsprobleme hatte er schon mehrmals. Gibt es da juristisch eine Möglichkeit? Vielen Dank schon einmal für Ihre Bemühungen! Freundliche Grüße, U. B.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da Sie schreiben, dass Sie bereits mehrfach über ein freundliches aber erfolgloses Gespräch versucht haben, die Nachbarn dazu zu bewegen den Kater nicht mehr zu füttern, nehme auch ich an, dass weitere Gespräche nicht fruchten werden. Zu Beweiszwecken und auch um klar zu machen, dass Sie „es ernst“ meinen, könnten Sie die Nachbarn nun verbindlich schriftlich (z.B. per Einwurf-Einschreiben) auffordern, das Füttern zu unterlassen, einen möglichen Schadensersatzanspruch ankündigen, sofern der Kater durch deren Futter zu Schaden kommt, sowie sich weitere rechtliche Schritte vorbehalten.

Um jedoch einen handfesten Nachbarschaftsstreit, der nicht selten aus solchen Anlässen folgt, zu vermeiden, sollten Sie dennoch zuvor versuchen eine gütliche Einigung zu finden. In solchen Fällen kann ein Schiedsverfahren sinnvoller, schneller und günstiger als ein Prozess sein. Eine dort getroffene einvernehmliche Lösung kann mehr wert sein als ein Gerichtsurteil, das zwangsläufig einen Verlierer produziert und so das weitere Zusammenleben belasten kann.

Auf der Internetseite der Stadt Dortmund finden Sie unter „Schiedsamt“ ein Straßenverzeichnis und die für Sie zuständige Schiedsperson.

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