Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Um zu prüfen, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe Ihnen Ansprüche gegen den Tierschutzverein zustehen, müsste zunächst bekannt sein, was genau Sie hinsichtlich der Übernahme mit dem Tierschutzverein vereinbart haben, aus welchem Grunde Sie die Katze ohne einen Vertrag übernommen haben, ob Sie die Tierschutzgebühr schon vollständig bezahlt haben, ob die Katze in Deutschland schon auf einer Pflegestelle saß oder ob Sie sie direkt am Flughafen von einem Flugpaten, o.ä. übernommen haben etc.
Aus Ihrer Schilderung entnehme ich, dass Sie den Verdacht haben, dass der Verein die Krankheiten und das höhere Alter kannte bzw. hätte erkennen müssen. Auch um zu prüfen, ob Sie hieraus Schadensersatzansprüche wegen arglistiger Täuschung haben könnten, müssten die Einzelheiten Ihres Falles bekannt sein. Hierfür müssen Sie jedoch u.a. nachweisen können, dass der Tierschutzverein Kenntnis von den konkreten Umständen hatte/hätte haben müssen und Sie vorsätzlich hierüber nicht unterrichtet hat. Der Nachweis der böswilligen Täuschung ist in der Praxis leider sehr schwierig zu führen. Eine bloße Vermutung reicht dafür nicht aus. Hinzu kommt, dass den neuen Halter bewußt sein muss, dass es sich um ein Tier handelt, dessen Vorgeschichte im Zweifel unbekannt ist und die Tierheime/Vereine sich auf die Angaben der Vorbesitzer (soweit bekannt) oder auf die Erfahrungen der Pflegestellen, wo die Pflegestellen bis zur Vermittlung untergebracht sind, verlassen müssen. Eine entsprechende Regelung ist in der Regel auch in den Tierschutzverträgen, die die neuen Halter unterschrieben haben, enthalten.
Ob Ansprüche bestehen und ob diese erfolgreich geltend gemacht werden können, hängt immer von den Umständen des Einzelfalles, des Vertrages und den vorhandenen Beweismitteln ab.
Auch für die Frage, ob der Verein die Katze zurückfordern kann, ist wichtig was genau vereinbart wurde und ob Sie die Tierschutzgebühr schon vollständig bezahlt haben. Dass die Katze auf den Verein registriert ist, hat allein keine rechtliche Beweiskraft. Da Sie Katze übernommen haben, überlegen Sie, sie auf sich registrieren zu lassen. Wenn der Verein die Katze tatsächlich zurückfordern würde, (was fraglich ist, da er ja dann die erhöhten Tierarztkosten übernehmen müsste) müsste ihm ein Rücktrittsrecht zustehen, wofür sich aus Ihrer Schilderung allerdings keine Anhaltspunkte ergeben.
Wenden Sie sich daher bei Bedarf oder spätestens wenn der Verein tatsächlich die Katze zurückfordert an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin für Tierrecht.