zurück zur Übersicht

Hunde Lärm

von Mandy K.

Sehr geehrten Damen und Herren, ich habe ein Schäferhund und eine Erlaubnis das ich ihn halten darf. Bekomme jetzt öfters Briefe vom Vermieter, das sich der Untermieter total gestört fühlt von meinen Hund. Er würde den ganzen Tag durch die Wohnung rennen und Ballspielen und Bellen. Habe auch ein Lärmausschnitt bekommen. Da geht hervor, dass mein Hund immer von 13-15 und 20-22 Uhr laut ist. Soll doch eindringlich die Hausordnumg beachten. Genau in den Zeiten bin ich aber immer mit meinen Hund draußen. Habe jetzt auch die Wohung mit Teppich ausgelegt, dass sie meinen Hund nicht hören können. Er bellt nur mal wenns klingelt oder jemand mit den Schlüssel aufschließt, da vielleicht 3 mal am Stück. Habe aber große Angst, dass mein Vermieter die Erlaubnis zurücknimmt. Habe mit den anderen Mieter im Haus gesprochen, die sagen alle zu mir das sie meinen Hund nicht hören. Vielen Dank

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Zwar darf ein Vermieter einem Mieter die Hundehaltung nicht grundsätzlich verweigern. Allerdings darf er wenn sehr gewichtige Gründe vorliegen, z.B. Lärm-, Geruchs- oder Kotbelästigung durch den Hund die Genehmigung nachträglich entziehen.

Zum einen müsste Ihr Vermieter Sie jedoch zunächst abmahnen und auffordern dies zu unterlassen, erst dann wäre z.B. die Aufforderung den Hund abzuschaffen, möglich. Dies hat er allerdings schon gemacht.

Wenn er Ihnen tatsächlich die Haltung des Hundes verbieten will aufgrund der -angeblichen- Lärmbelästigungen- müsste er jedoch die von ihm behauptete Lärmbelästigung etc. im Streitfall nachweisen können bzw. sollten Sie belegen können, dass die Vorwürfe des Nachbarn nicht stimmen können. Lassen Sie sich daher z.B. von den anderen Mietern schriftlich bestätigen, dass sie Ihren Hund nicht hören und sich nicht gestört fühlen. Dass Sie Teppich ausgelegt haben, ist bestimmt hilfreich.

Da Sie schreiben, dass die anderen nichts hören, versuchen Sie -wenn möglich- in einem netten und sachlichen Gespräch mit dem Mieter unter Ihnen herauszufinden, ob Ihr Hund gar nicht das eigentliche Problem ist, über das er sich ärgert. Oft werden nämlich die Haustiere nur vorgeschoben, um den eigentlichen Grund des Ärgers nicht ansprechen zu müssen.

Um es jedoch überhaupt nicht zu einem Rechtsstreit mit Ihrem Vermieter kommen zu lassen, sollten Sie auch mit ihm sprechen und eine gütliche Lösung finden. Legen Sie ihm auch die Unterschriftenliste der anderen Nachbarn vor.

Sollte er Ihnen allerdings schriftlich die Haltung des Hundes versagen, wenden Sie sich umgehend an einen Mieterverein oder einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin, um diese prüfen zu lassen und gegebenenfalls dagegen vorzugehen.

758.548 „Gefällt mir“-Angaben

Danke für die vielen Likes!

TASSO-Videos

Alles zu den Aufgaben von TASSO in Bildern

Newsletter

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden!

Cookies

Liebe Tierfreunde,
um unsere Webseite optimal auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen, verwenden wir Cookies. Einige Cookies sind technisch notwendig (essentiell), damit unsere Webseite funktioniert. Zudem verwenden wir Cookies zu Marketing- und Statistik-Zwecken, um Ihnen ein noch besseres Webseiten-Erlebnis zu bieten. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und diese jederzeit unter „Cookie-Einstellungen“ einsehen und ändern. Erklärung zur Nutzung von Cookies auf unserer Webseite Datenschutzerklärung