zurück zur Übersicht

Unterschlagung Kater

von Andrea S.

Meine Katze wurde im Tierheim abgegeben. Als ich sie abholen wollte (sie war schon 2 Wochen dort und die Katze ist tätowiert und als gesucht registriert),verweigerte man mir die Herausgabe des Tieres. Ich soll 170 € bezahlen Unterkunftskosten. Zitat:"Ohne Geld geht das Tier hier nicht raus", pro Tag erhöht sich die Summe um 10 €. Da ich aber mittellos bin und das Heim Geld von der Stadt extra für Fundtiere bekommt ist das doch rechtswidriges Verhalten,oder nicht? Ich hätte meine Katze schon vor einer Woche rausgeholt, stattdessen wird sie mir vorgeführt und sie will unbedingt mit mir mit, aber ich muss sie wieder zurück in einen kleinen Käfig setzen, das ist in meinen Augen Tierquälerei, denn da ist sie jetzt schon 3 Wochen eingesperrt. Was soll ich denn jetzt machen.Was sagen Sie dazu?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Auch wenn ich Ihre Not und Ihren Ärger verstehen kann, Anhaltspunkte für ein offensichtlich rechtswidriges Verhalten des Tierheims oder sogar für die Straftat der Tierquälerei bzw. der Unterschlagung sind nicht ersichtlich.

Sie als Tierhalterin (und Eigentümerin) sind gemäß § 2 Tierschutzgesetz dafür verantwortlich Ihre Katze zu versorgen, zu verpflegen etc. Da Sie dies in der Zeit als sie Ihnen entlaufen war natürlich nicht konnten, hat das Tierheim diese Pflichten übernommen und ist berechtigt, sich diese entstandenen Kosten von Ihnen zunächst erstatten zu lassen. Selbst wenn das Tierheim eine Vereinbarung mit der Stadt/Gemeinde hat, die eine Kostenerstattung bei Fundtieren regelt, so müssten Sie theoretisch der Stadt/Gemeinde die für Sie vorgelegten Kosten erstatten, weil es sich um Ihre Katze handelt.

Ob das von dem Tierheim geltend gemachte Zurückbehaltungsrecht an der Katze rechtmäßig ist, müsste zur Not das zuständige Amtsgericht klären. So ist z.B. wichtig, ob es überhaupt ein Zurückbehaltungsrecht an Haustieren gibt (das wird von den Gerichten unterschiedlich gesehen) und wenn ja, ob in der Satzung des jeweiligen Tierheims ein solches Zurückbehaltungsrecht vorgesehen ist, ob Ihre Katze derart unter der Trennung leidet, dass Ihr Leiden und Qualen dadurch entstehen (das müssten Sie allerdings beweisen können), usw.

Um einen Prozess und mögliche damit verbundene Kosten zu vermeiden und die Summe nicht täglich höher werden zu lassen, versuchen Sie umgehend nochmals mit dem Tierheim eine gütliche Lösung zu finden, einen Ratenzahlungsplan oder ähnliches, um Ihre Katze schnellstmöglich zurück zu bekommen. Sollte dies keinen Erfolg haben, könnten Sie sich an das zuständige Amtsgericht wenden und sich einen Beratungshilfeschein holen, mit dem Sie sich dann an einen Anwalt oder eine Anwältin wenden können. 

758.548 „Gefällt mir“-Angaben

Danke für die vielen Likes!

TASSO-Videos

Alles zu den Aufgaben von TASSO in Bildern

Newsletter

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden!

Cookies

Liebe Tierfreunde,
um unsere Webseite optimal auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen, verwenden wir Cookies. Einige Cookies sind technisch notwendig (essentiell), damit unsere Webseite funktioniert. Zudem verwenden wir Cookies zu Marketing- und Statistik-Zwecken, um Ihnen ein noch besseres Webseiten-Erlebnis zu bieten. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und diese jederzeit unter „Cookie-Einstellungen“ einsehen und ändern. Erklärung zur Nutzung von Cookies auf unserer Webseite Datenschutzerklärung