Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Auf der Internetseite des zuständigen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz finden Sie die gewünschten Informationen:
http://www.ml.niedersachsen.de/themen/tiergesundheit_tierschutz/tierschutz/mit-dem-zentralen-register-und-dem-sachkundenachweis-sind-ab-01072013-alle-regelungen-des-hundegesetzes-in-kraft-93854.html
Hier ein kleiner Auszug der wichtigen Infos:
„Hundehalter/innen, die sich nach dem 1. Juli 2011 erstmals einen Hund angeschafft haben und laut Gesetz nicht anderweitig als sachkundig gelten, müssen den Nachweis der Sachkunde über eine theoretische und praktische Prüfung erbringen.
Die theoretische Prüfung ist vor Aufnahme der Hundehaltung, die praktische Prüfung innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen. Beide Prüfungen kosten jeweils ab 40 Euro; über die genauen Beträge entscheiden die jeweiligen Prüfer/innen.
Im Verlauf der praktischen Prüfung soll unter anderem nachgewiesen werden, dass der Halter den Hund einschätzen kann, gefährliche Situationen erkennt und in der Lage ist, etwaigen Gefahren vorzubeugen. Der Halter muss den Hund so kontrollieren, dass von diesem keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht.“
Auf der Homepage finden Sie oben rechts unter anderem auch Beispielsfragen und die aktuelle Liste der anerkannten Prüfer. Für Ihren Wohnort ist dort auch eine Hundeschule verzeichnet, die Ihnen bestimmt auch weitere Infos zum konkreten Ablauf und den genauen Preisen geben wird. Zusätzlich können Sie sich auch bei dem Ordnungsamt Ihres Wohnortes informieren.