zurück zur Übersicht Anfrage Testamentarische Regelung bei Pflegehund 30.03.2017 von Cornelia S. Sehr geehrte Frau RA Ann- Kathrin Fries, mit großen Interesse habe ich den Artikel über das Testament für Pflegehunde gelesen. Herzlichen Dank dafür. Seit etwa einem Jahr habe ich den Hund meiner schwerkranken Kollegin in Pflege. Die Kollegin hat jetzt für ihre finanziellen Angelegenheiten einen Betreuer bekommen. Ihr geht es gesundheitlich sehr schlecht . Ihr Wunsch ist es , dass der Hund für immer bei mir bleibt und versorgt wird. Bisher habe ich alle Kosten, die für den Hund anfielen, problemlos erstattet bekommen. Jetzt hat der Betreuer ein Testament aufgesetzt und möchte von mir wissen , wieviel Geld für den Hund in den nächsten Jahren benötigt wird. An dieser Stelle habe ich an Sie die Frage, wieviel für die Versorgung eines Hundes angesetzt werden sollte? Vielleicht gibt es Richtlinien oder Tabellen? Es handelt sich um eine 11 Jahre alte Bolonka Zwetna Hündin, für die es keine Kranken- oder Operationsversicherung gibt. Da ich selbst einen eigenen Hund habe, kann ich das zwar etwas abschätzen, aber Sie haben bestimmt mehr Erfahrung und für mich die richtigen Hinweise. Ich möchte mich schon jetzt für Ihre Antwort bedanken! Mit freundlichen Grüßen, Cornelia S. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Dass der Betreuer ein Testament für Ihre Kollegin aufsetzt, ist verwunderlich, da ein Testament höchstpersönlich errichtet werden muss und die Bestellung eines Betreuers für die Vermögenssorge in der Regel die Testierfähigkeit nicht berührt. Hinsichtlich der Kostenfrage kann ich leider nicht mit verbindlichen Tabellen oder Richtlinien dienen, da es solche leider meines Wissens nicht gibt und zudem auch nur grobe geschätzte Mittelwerte sein können, da allein die unvorhersehbaren Tierarztkosten (z. B. nach einem Unfall, einer schweren chronischen Krankheit, etc.) letztlich unkalkulierbar sind. Bedenken Sie auch, dass für den Fall, dass Ihre Kollegin verstirbt und die Hündin in Ihr Eigentum übergehen sollte, Sie hundesteuerpflichtig sind und unbedingt eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen sollten.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Dass der Betreuer ein Testament für Ihre Kollegin aufsetzt, ist verwunderlich, da ein Testament höchstpersönlich errichtet werden muss und die Bestellung eines Betreuers für die Vermögenssorge in der Regel die Testierfähigkeit nicht berührt. Hinsichtlich der Kostenfrage kann ich leider nicht mit verbindlichen Tabellen oder Richtlinien dienen, da es solche leider meines Wissens nicht gibt und zudem auch nur grobe geschätzte Mittelwerte sein können, da allein die unvorhersehbaren Tierarztkosten (z. B. nach einem Unfall, einer schweren chronischen Krankheit, etc.) letztlich unkalkulierbar sind. Bedenken Sie auch, dass für den Fall, dass Ihre Kollegin verstirbt und die Hündin in Ihr Eigentum übergehen sollte, Sie hundesteuerpflichtig sind und unbedingt eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen sollten.