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Drohungen vom Nachbar

von Gerrit K.

Sehr geehrte Damen und Herren. Wir haben seit gestern ein großes Problem mit einem angrenzenden Nachbarn. Mit diesem Nachbarn hatten wir bislang keinen Kontakt und waren entsetzt, wie dieser mit einem wehrlosem Tier umgehen will. Uns wurde gestern mehrfach gedroht,er würde unsere Katze beseitigen, wenn wir diese aus unserer Wohnung lassen. Ihm geht es um sein Auto, dass angeblich von unserer Katze beschmutzt wird. Wir leben in einer ländlichen Gegend und haben mehrere Katzen freilaufend in unserer Siedlung. Wir sind nun in Angst und Sorge um unsere Katze. Was können wir aus unserer Sicht tun, um schlimmeres zu vermeiden? Mit der verzweifelten Bitte um Hilfe!!! Gruß Familie K.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Die geschilderte Situation, dass sich Nachbarn über Freigänger ärgern, beschäftigt die Gerichte regelmäßig. Exemplarisch soll das Urteil des Landgerichts Hildesheim aus dem Jahre 2003 genannt werden. Danach muss ein Nachbar in einer ländlicheren Gegend zwar eine (andere Gerichte sprechen von zwei) Katze seines Nachbarn auf seinem Grundstück dulden, kann aber die Abschaffung weiterer Katzen fordern. Selbstverständlich darf er Ihre Katze nicht mutwillig verletzten oder gar töten, wenn er sie auf seinem Grundstück oder auf seinem Auto antrifft. Dies wäre ein Verstoß gegen § 303 StGB und das Tierschutzgesetz, zudem würde er sich schadensersatzpflichtig machen.

Sollten ihre Katzen tatsächlich ein fremdes Auto beschädigen, sind Sie als Tierhalter gemäß § 833 BGB verpflichtet, die entstandenen Schäden zu ersetzen. Sollte Ihr Kater das Auto nur verschmutzen, müssten Sie theoretisch die Reinigung bezahlen. Allerdings reicht die einfache Behauptung des Nachbarn, dass es sich um Ihre Katze handelt, dafür nicht aus. Er muss nachweisen können, dass der Schaden/die Verschmutzung durch eine Katze verursacht wurde und dass es sich dabei um IHRE Katze handelte, da Sie schließlich nicht für fremde Tiere haften müssen. Interessant in diesem Zusammenhang ist der Prozess vor dem Amtsgericht Celle im Jahre 1998 (Az. 16 C 187/97), in dem ein Sachverständiger, der eine ähnliche Situation begutachten sollte, festgestellt hat, dass es lebensfremd sei, dass Katzen mit ausgefahrenen Krallen über eine glatte Lackierung laufen und so tiefe Kratzspuren hinterließen. 

Da sich aus solchen Situationen schnell ein handfester Nachbarschaftsstreit ergeben kann und in Angriffen gegen die Tiere selbst gipfeln könnte, sollten Sie unbedingt versuchen eine gütliche Lösung zu finden. Zwar schreiben Sie, dass Sie mit dem angrenzenden Nachbarn keinen Kontakt haben, ich könnte mir vorstellen, dass es hierzu eine „Vorgeschichte“ gibt? Versuchen Sie wenn möglich in einem netten friedlichen Gespräch herausfinden, ob Ihre Katze gar nicht der eigentliche Anlaß seines Ärgers ist, da oft die Haustiere nur vorgeschoben werden, um den eigentlichen Grund des Ärgers nicht ansprechen zu müssen.

In solchen Fällen kann ein Schiedsverfahren sinnvoller als ein Prozess sein. Eine dort getroffene einvernehmliche Lösung kann mehr wert sein als ein Gerichtsurteil, das zwangsläufig einen Verlierer produziert und so das weitere Zusammenleben belasten kann.

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