zurück zur Übersicht Kater angeschossen 11.04.2017 von Lena P. Hallo, ich wollte mal nachfragen ob sie mir weiterhelfen können. Unser Kater wurde von Samstag auf Sonntag Nacht angeschossen. Es war zu Anfang nicht ersichtlich und wir dachten es wäre ein Autounfall. Beim Röntgen hat sich rausgestellt das der komplette Kiefer von Schrot durchlöchert war. Wir mussten ihn einschläfern lassen. Er wurde nicht fachmännisch von den Jägern erlegt, wenn es die Jäger waren. Außerdem hatte er total abgewetzte Krallen so das der Arzt sagte das er auf Asphalt geschossen wurde, also in unmittelbarer Nähe von Häusern. Wir leben auf dem Land. Der Jagdverband ist informiert, Anzeige ist gestellt. Was kann ich tun, welche Wege noch gehen um Dem Täter das Handwerk zu legen. Liebe Grüße Lena P. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es tut mir leid, dass Sie sich aufgrund dieses traurigen Vorfalles an mich wenden müssen. Es ist gut, dass Sie bereits eine Anzeige erstattet und den Jagdverband informiert haben. Sofern Sie von der Polizei keine schriftliche Bestätigung über die Anzeige erhalten haben, holen Sie dies nach, um an die Tagebuchnummer zu kommen. Sie könnten dann einen Rechtsanwalt/in mit der Akteneinsicht beauftragen. Sollte der Täter ermittelt werden können, kommen Sie auf diese Weise an dessen Daten und können entweder im Strafverfahren im Wege eines Adhäsionsantrages oder auf dem zivilrechtlichen Wege -wenigstens- Schadensersatzansprüche geltend machen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es tut mir leid, dass Sie sich aufgrund dieses traurigen Vorfalles an mich wenden müssen. Es ist gut, dass Sie bereits eine Anzeige erstattet und den Jagdverband informiert haben. Sofern Sie von der Polizei keine schriftliche Bestätigung über die Anzeige erhalten haben, holen Sie dies nach, um an die Tagebuchnummer zu kommen. Sie könnten dann einen Rechtsanwalt/in mit der Akteneinsicht beauftragen. Sollte der Täter ermittelt werden können, kommen Sie auf diese Weise an dessen Daten und können entweder im Strafverfahren im Wege eines Adhäsionsantrages oder auf dem zivilrechtlichen Wege -wenigstens- Schadensersatzansprüche geltend machen.