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Vermächtnis

von Andrea C.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe mir bereits die Berichte angesehen, in denen es um ein Vermächtnis bezüglich eines im Haushalt lebenden Tieres geht, wenn der Tierhalter stirbt. Wir sind gerade dabei unser Testament aufzusetzen und möchten diesen Punkt gerne berücksichtigen. Meine Frage ist: Kann ich zum Beispiel TASSO im Testament eintragen, wenn es um das Vermächtnis geht?? oder geht das nur mit einem Tierheim? Vielen Dank für eine kurze Antwort. Mit freundlichem Gruß Andrea C.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Es ist gut, dass Sie für den Verbleib Ihres Tieres vorsorgen wollen. Als Vermächtnisnehmer kann jede natürlich oder juristische Person, also z.B. auch TASSO als eingetragener Verein eingesetzt werden.

Um die Umsetzung Ihres Wunsches bzw. der Vermächtniseinsetzung und die Details zu Ihrem Tier zu besprechen, entsprechend schriftlich festzuhalten und umzusetzen, wenden Sie sich bitte unbedingt an den zuständigen Mitarbeiter von TASSO, den Sie telefonisch bei der Zentrale erfragen können. 

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