zurück zur Übersicht Katze im Hof 15.05.2017 von Jasmin B. Wir sind vor einem halben Jahr mit unserer Katze in ein neues Haus gezogen. Unser Haus hat hinten raus einen kleinen Hof mit einer hohen Mauer über die unsere Katze aber drüber klettern kann und somit in die Hinterhöfe unserer Nachbarn gelangt. Unsere Nachbarn die Besitzer unseres Nachbarhauses sind möchten uns nun verbieten unsere Katze raus zu lassen da sie, wie oben beschrieben, auch in ihren Hinterhof kommt. Ist das rechtens? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Wie Sie Ihre Katze, sprich Ihr Eigentum halten, kann Ihnen kein Nachbar vorschreiben. Rechtlich geht es hier um die Frage, ob der Nachbar aber verlangen kann, dass Ihre Katze sein Eigentum nicht betritt. Die geschilderte Situation, dass sich Nachbarn über Freigänger ärgern, beschäftigt die Gerichte regelmäßig. Exemplarisch soll das Urteil des Landgericht Hildesheim aus dem Jahre 2003 genannt werden. Danach muss ein Nachbar in einer ländlicheren Gegend zwar eine (andere Gerichte sprechen von zwei) Katze seines Nachbarn auf seinem Grundstück dulden, kann aber die Abschaffung weiterer Katzen fordern. Dieser Anspruch besteht neben den Schadensersatzansprüchen für zerstörte Pflanzen, Säuberung von verunreinigten Polstern etc. Allerdings muss der Geschädigte beweisen, dass es auch tatsächlich IHRE Katze ist, die Anlass des Ärgers ist. Versuchen Sie unbedingt die Situation friedlich zu lösen, um einen Nachbarschaftsstreit, der nicht selten in einen regelrechten Nachbarschaftskrieg gipfelt, zu vermeiden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Wie Sie Ihre Katze, sprich Ihr Eigentum halten, kann Ihnen kein Nachbar vorschreiben. Rechtlich geht es hier um die Frage, ob der Nachbar aber verlangen kann, dass Ihre Katze sein Eigentum nicht betritt. Die geschilderte Situation, dass sich Nachbarn über Freigänger ärgern, beschäftigt die Gerichte regelmäßig. Exemplarisch soll das Urteil des Landgericht Hildesheim aus dem Jahre 2003 genannt werden. Danach muss ein Nachbar in einer ländlicheren Gegend zwar eine (andere Gerichte sprechen von zwei) Katze seines Nachbarn auf seinem Grundstück dulden, kann aber die Abschaffung weiterer Katzen fordern. Dieser Anspruch besteht neben den Schadensersatzansprüchen für zerstörte Pflanzen, Säuberung von verunreinigten Polstern etc. Allerdings muss der Geschädigte beweisen, dass es auch tatsächlich IHRE Katze ist, die Anlass des Ärgers ist. Versuchen Sie unbedingt die Situation friedlich zu lösen, um einen Nachbarschaftsstreit, der nicht selten in einen regelrechten Nachbarschaftskrieg gipfelt, zu vermeiden.