zurück zur Übersicht Freigänger fettgefüttert 23.05.2017 von Christina W. Hallo! Mein Kater Bonnie (bei euch registriert) wird von einem Nachbarn in der Straße gefüttert, weshalb er auch nicht mehr nach Hause kommt. Als er sich hat blicken lassen, bin ich mit ihm zum Durchchecken zum TA und der Nachbar hat meinen Kater wortwörtlich fettgefüttert. Er hat 2,5kg zu viel auf den Rippen. Ich habe dem Nachbarn gesagt, dass er dies unterlassen soll, da das unserem Kater nicht gut tut und wir ihn außerdem unheimlich vermissen. :-( Das hat den lieben Nachbarn leider gar nicht interessiert, und er füttert munter weiter. Was kann ich tun, wie kann ich vorgehen? Kann ich hier rechtliche Schritte einleiten? Einfangen lässt mein Kater sich nicht und selbst wenn - zuhause einsperren... das kann ich ihm nicht antun. Viele Grüße, Christina Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die geschilderte Situation, dass Katzen an mehreren Stellen gefüttert und angelockt werden, ist sehr häufig und kann bei Freigängern faktisch nicht verhindert werden. Da ein freundliches Gespräch anscheinend nicht geholfen hat, fordern Sie den Nachbarn nunmehr schriftlich auf, ab sofort jegliche Einwirkungen auf Ihren Kater – sprich auf Ihr Eigentum – zu unterlassen, weisen auf die eingetretenen Folgen der Fütterung und der tierärztlichen Diagnose hin und kündigen an, dass Sie etwaige Tierarztkosten, die aufgrund der weiteren Fütterung des Nachbarn entstehen werden, geltend zu machen. Wird dieses Verbot weiterhin missachtet, könnten Sie theoretisch beim Amtsgericht eine Unterlassungsverfügung beantragen, versehen mit der Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung. Zu den konkreten Erfolgsaussichten und den etwaigen Kosten eines solchen Gerichtsverfahrens sollten Sie sich jedoch vorab anwaltlich beraten lassen. Insbesondere im Hinblick auf die Beweislage ist dies notwendig, da Sie beweisen können müssen, dass der Nachbar trotz Ihres Verbotes die Katze füttert und genau dieses Verhalten dem Kater einen Schaden zugefügt hat.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die geschilderte Situation, dass Katzen an mehreren Stellen gefüttert und angelockt werden, ist sehr häufig und kann bei Freigängern faktisch nicht verhindert werden. Da ein freundliches Gespräch anscheinend nicht geholfen hat, fordern Sie den Nachbarn nunmehr schriftlich auf, ab sofort jegliche Einwirkungen auf Ihren Kater – sprich auf Ihr Eigentum – zu unterlassen, weisen auf die eingetretenen Folgen der Fütterung und der tierärztlichen Diagnose hin und kündigen an, dass Sie etwaige Tierarztkosten, die aufgrund der weiteren Fütterung des Nachbarn entstehen werden, geltend zu machen. Wird dieses Verbot weiterhin missachtet, könnten Sie theoretisch beim Amtsgericht eine Unterlassungsverfügung beantragen, versehen mit der Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung. Zu den konkreten Erfolgsaussichten und den etwaigen Kosten eines solchen Gerichtsverfahrens sollten Sie sich jedoch vorab anwaltlich beraten lassen. Insbesondere im Hinblick auf die Beweislage ist dies notwendig, da Sie beweisen können müssen, dass der Nachbar trotz Ihres Verbotes die Katze füttert und genau dieses Verhalten dem Kater einen Schaden zugefügt hat.