zurück zur Übersicht Tollwutunbedenklichkeitsbestätigung 25.05.2017 von Alexander W. Ich möchte mit meinem Welpen nach Kroatien reisen, zu dem Zeitpunkt der Reise ist der 12 Wochen alt und hat 2 Tage davor seine zweite Impfung + Tollwut bekommen. Die Einreisebestimmungen sagen, das es mind. 21 Tage her sein muss das der Welpe geimpft worde, sonst brauche ich eineTollwutunbedenklichkeitsbestätigung , jetzt meine Frage, woher bekomme ich die und wer stellt sie aus? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es ist gut, dass Sie sich vorab um die wichtigen Voraussetzungen einer Urlaubsreise mit Ihrem Welpen kümmern, um ein Einreiseverbot des Hundes oder eine mehrwöchige teure Quarantänezeit zu vermeiden. Laut der Information des kroatischen Landwirtschafsamtes http://www.veterinarstvo.hr/default.aspx?id=1083) ist - anders als in Deutschland (siehe unten) - eine Einreise mit einem unter 15 Wochen alten Welpen unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Da diesem Text leider nicht zu entnehmen ist, wer diese Bescheinigung wirksam ausstellen kann, sollten Sie sich umgehend an ihr zuständiges Veterinäramt (in Eschwege) und das Generalkonsulat der Republik Kroatien in Frankfurt wenden, um verbindliche und rechtssichere Informationen zu erhalten. Da Sie nicht schreiben, wie lange Sie sich in Kroatien aufhalten werden, bedenken Sie unbedingt, dass es Probleme mit der Wiedereinreise in Deutschland geben kann, wenn der Welpe zu diesem Zeitpunkt noch unter 15 Wochen alt ist! Da Deutschland in seiner „Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen und zur Aufhebung der Sperrbezirksverordnung“ vom Dezember 2014 auf Ausnahmen der Tollwutimpfung für Welpen, die vom Muttertier begleitet werden oder für die eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bestand, verzichtet hat, ist (auch) eine private Einreise nach Deutschland mit einem Welpen generell frühestens im Alter von 15 Wochen und nur mit einem wirksamen nachgewiesenen Impfschutz möglich. Auch hier droht sonst die Rückführung des Welpen nach Kroatien bzw. ein teurer Quarantäneaufenthalt.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es ist gut, dass Sie sich vorab um die wichtigen Voraussetzungen einer Urlaubsreise mit Ihrem Welpen kümmern, um ein Einreiseverbot des Hundes oder eine mehrwöchige teure Quarantänezeit zu vermeiden. Laut der Information des kroatischen Landwirtschafsamtes http://www.veterinarstvo.hr/default.aspx?id=1083) ist - anders als in Deutschland (siehe unten) - eine Einreise mit einem unter 15 Wochen alten Welpen unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Da diesem Text leider nicht zu entnehmen ist, wer diese Bescheinigung wirksam ausstellen kann, sollten Sie sich umgehend an ihr zuständiges Veterinäramt (in Eschwege) und das Generalkonsulat der Republik Kroatien in Frankfurt wenden, um verbindliche und rechtssichere Informationen zu erhalten. Da Sie nicht schreiben, wie lange Sie sich in Kroatien aufhalten werden, bedenken Sie unbedingt, dass es Probleme mit der Wiedereinreise in Deutschland geben kann, wenn der Welpe zu diesem Zeitpunkt noch unter 15 Wochen alt ist! Da Deutschland in seiner „Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen und zur Aufhebung der Sperrbezirksverordnung“ vom Dezember 2014 auf Ausnahmen der Tollwutimpfung für Welpen, die vom Muttertier begleitet werden oder für die eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bestand, verzichtet hat, ist (auch) eine private Einreise nach Deutschland mit einem Welpen generell frühestens im Alter von 15 Wochen und nur mit einem wirksamen nachgewiesenen Impfschutz möglich. Auch hier droht sonst die Rückführung des Welpen nach Kroatien bzw. ein teurer Quarantäneaufenthalt.