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Bitte um Hilfe

von Zeynep G.

Guten Morgen

Situation: Pflegekater ohne Pflegevertrag von einem Verein bekommen, was zur den bekannten Kristallen im Urin weitere Krankheiten zeigte und ich um Behandlung kämpfte, dadurch war die Kommunikation nicht immer freundlich, sondern forsch fordernd. Es gibt viele gesendete emails aus denen hervorgeht wie gut es ihm hier geht und aufblüht. Der Verein hat zudem Futterkosten 2 mal übernommen/bin Studentin.. Vor dem letzten Arztbesuch gab es wieder Stress, ich forderte nicht mehr von dieser Dame betreut werden zu wollen, seither darf ich die Ergebnisse des BB nicht sehen, mir wird gesagt, die Ärztin sage das Tier sei gesund und vermittlungsfähig/3 Tage nach Narkose, wo der Kater immernoch keine Nahrung aufnahm. Am 4. Tag wurde mir abrupt per Mail mitgeteilt, dass er in 2 Tagen von einer für mich & für das Tier fremden Person abgeholt wird, er sei nun vermittelt. Ich weiß nicht wohin, ich habe keinerlei Kontaktdaten oder geschweige denn Mitspracherecht gehabt. Zu dem Zeitpunkt fraß der Kater nach wie vor sehr wenig. Ich teilte dies mit, verneinte vehement die Herausgabe des Tieres und ging am Freitag auf meine Kosten zum TA= blutiges Zahnfleisch, auch er empfiehlt nicht zur vermitteln. Auch das teilte ich dem Verein mit. Ich bot eine Dauerpflege an, dies wurde über 5 Wochen ignoriert, der Kater ist seit 8 Wochen bei mir. Bei dem Desaster bot ich eine Endstelle an, bzw ich sagte, die bekommen dieses Tier ohne Gerichtsbeschluss nicht mehr wieder, es wird abgelehnt. Die Damen kommen mit meiner Art nicht klar, sagen die mir. Ich bot Paten an zur Kostendeckung, die Anfrage wird ignoriert. Im Pass steht der Verein nicht als owner drin. Lediglich bei TASSO scheint er registriert zu sein. Ich habe eine GOT 2,-Op,-ambulant alles abdeckende Krankenversicherung für ihn zum 01.06.17 abgeschlossen und möchte nicht, dass er in ein Verein kommt, was ihn so vermitteln möchte, aufgrund zwischenmenschliche Diskrepanzen & Machtspiele zwischen der Dame von der ich nicht mehr zu betreut werden wünschte. Zusammenfassend: 7 Wochen Antibiotikum, 2 Narkosen, Schmerzmittel, Infusionen, traumatisierter 5 J alter Kater der bereits in 5 Haushalten lebte, aus 2'en ausziehen musste, weil es nicht klappte & ein Verein, der mit mir als Mensch nicht klarkommt/gegen meine Arbeit sei nichts einzuwenden (schreiben Sie in emails), ohne schriftlichen Pflegevertrag, ohne Eintrag im Pass. Als Student geht es mir finanziell nicht gerade Bombe/800€ aber wir haben private Paten, Krankenversicherung, und Partner der seit 5 Jahren einen Vollzeit Festvertrag als Ingenieur hat, wir wohnen noch nicht zusammen. Wie ist die Rechtslage? Können die per Durchsuchungsbefehl ihn herausnehmen? Werde ich vorher angemahnt? Möchte ihn behalten, soll ich das dem Veterinäramt mitteilen? Vielen Dank

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Es ist aus Sicht des Katers bedauerlich, dass an Ihrer Pflege nichts aussetzen ist und es anscheinend ein rein menschlicher Konflikt ist, der den Verein zur Rücknahme des Katers bewogen haben könnte.

Da Sie schreiben, dass ein Pflegevertrag vereinbart wurde, der auch mündlich wirksam abgeschlossen werden kann, wäre der Verein Eigentümer geblieben und Sie sind nur die vorübergehende Besitzerin geworden. Mitspracherechte bei der Vermittlung oder einen Anspruch auf die Vermittlung haben die Pflegestellen in der Regel nicht, anders nur, wenn dies im Pflegestellenvertrag so vereinbart wird. Allerdings ist hier zu prüfen, ob Sie ein Zurückbehaltungsrecht haben. Lassen Sie sich zudem den schlechten Gesundheitszustand und den Rat der Nichtvermittlung durch die Tierärztin schriftlich bestätigen und wenden sich damit an das Veterinäramt. Sollte durch die Rückholung und die Weitervermittlung dem Tier unnötige Leiden, Schmerzen oder Qualen verursacht werden, könnte das Amt durch geeignete Maßnahmen zum Wohle des Tieres eingreifen.

Sollte der Verein die Rückgabe des Katers weiter betreiben wollen, kann er auch ohne eine Abmahnung direkt einen Antrag beim zuständigen Amtsgericht auf Erlass einer einstweiligen Verfügung und/oder eine Herausgabeklage anstrengen. Nur mit einem Gerichtsurteil bzw. einem Gerichtsbeschluss könnte der Verein mithilfe eines Gerichtsvollziehers den Kater abholen. Um es jedoch gar nicht zu einem Rechtsstreit bzw. einem Prozess kommen zu lassen, sollten Sie versuchen, notfalls mit anwaltlicher Hilfe, die Angelegenheit gütlich zu klären.

Da Sie schreiben, dass Sie als Studentin nur wenig Einkommen haben, besteht die Möglichkeit einen Beratungshilfeschein zu erhalten bzw. in einem Prozess Prozesskostenhilfe zu bekommen. 

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