zurück zur Übersicht

Anhörung

von David L.

Hallo, hab eine Frage ich habe jetzt eine schriftliche Anhörung bekommen, weil mein Hund wohin geschissen hat und ich Kotbeutel vergessen hab mit zu nehmen und es jemand gesehen hat. Wollte später nochmal zurück gehen und es weg machen, hab es dann aber später vergessen. Mit was für ein Bußgeld kann ich jetzt rechnen oder sonst eine Strafe? Es war ja auch das erste mal, sonst hab ich immer Beutel dabei. Auch wenn die Person was anderes behauptet,  aber sie war anscheinend sauer.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich nehme an, dass die Stadt sich auf § 12 Absatz 4 Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren in der Stadt Vacha bezieht:

„Durch Kot von Haustieren und Nutztieren dürfen öffentliche Straßen oder öffentliche Anlagen nicht verunreinigt werden. Haustier- und Nutztierhalter oder Personen, die Hausund Nutztiere mitführen, sind zur sofortigen Beseitigung von auf öffentlichen Straßen oder in öffentlichen Anlagen gelöstem Kot des mitgeführten Haus- und Nutztieres verpflichtet. Personen, die Haus- und Nutztiere auf öffentlichen Straßen oder in öffentlichen Anlagen mitführen, sind verpflichtet, geeignete Hilfsmittel für die Aufnahme und den Transport von gelöstem Kot (z.B. Tierkotbeutel, Abfallbeutel, etc.) mitzuführen und auf Verlangen der Behörde vorzuzeigen. Die Straßenreinigungspflicht der Grundstücksanlieger wird dadurch nicht berührt.“

Ein Verstoß hiergegen stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 20 Absatz 1 Nr. 16 der Verordnung dar und kann gemäß Absatz 2 mit einer Geldbuße von bis zu 5.000,00 EUR geahndet werden. Für Erstverstöße dürfte aber nur ein geringes Bußgeld von bis zu 50,00 EUR angemessen sein (dies ist allerdings höher, wenn Sie den Kot auf einem Spielplatz o.ä. haben liegen lassen). 

758.548 „Gefällt mir“-Angaben

Danke für die vielen Likes!

TASSO-Videos

Alles zu den Aufgaben von TASSO in Bildern

Newsletter

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden!

Cookies

Liebe Tierfreunde,
um unsere Webseite optimal auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen, verwenden wir Cookies. Einige Cookies sind technisch notwendig (essentiell), damit unsere Webseite funktioniert. Zudem verwenden wir Cookies zu Marketing- und Statistik-Zwecken, um Ihnen ein noch besseres Webseiten-Erlebnis zu bieten. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und diese jederzeit unter „Cookie-Einstellungen“ einsehen und ändern. Erklärung zur Nutzung von Cookies auf unserer Webseite Datenschutzerklärung