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von Ulrich K.

Ich hätte gerne einen Rat, weiß aber nicht, ob ich bei Ihnen richtig bin oder wer mir weiterhelfen kann. Ich habe einen Hund. Er darf zu bestimmten Zeiten in den Garten gehen (9-13, 15-20 Uhr). Manchmal bellt er; manchmal aus erklärbaren Gründen, manchmal aus unerklärlichen Gründen. Manchmal heißt, vielleicht 10 mal am Tag. Ich vermute er bellt, weil er ein Hund ist ;-). Mein Nachbar sieht das anders. Er brüllt quer über die Straße, dass es ein Scheißköter sei, dass ich ihn wegsperren soll, etc. Meinem Hund macht das Gebrülle nichts aus. Aber mir. Mein Hund ist für mich ein treuer Freund, der mir durch depressive Phasen hilft und auch sonst sehr gut tut. Ich habe Angst, dass der cholerische Nachbar irgendwann mal was über den Zaun wirft, was meinen Hund vergiften könnte. Deshalb lass ich den Hund immer seltener in den Garten oder schaue, ob der Nachbar zuhause ist oder nicht. Damit nehme ich mir Lebensqualität und Freude. Ich weiß, dass der Nachbar gegen das Bellen nicht klagemäßig vorgehen kann, da die Rechtsprechung von deutlich längeren und häufigeren Bell-Perioden ausgeht, die gemaßregelt werden müssten. Und jetzt die Frage: Ist es möglich, einen solchen Menschen ohne Vorliegen einer Tat anzuzeigen oder ihm irgendwie ein Verbot zu erteilen? Danke für die Rückantwort. Viele Grüße Ulrich K.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Hundegebell ist häufig Anlass für Nachbarschaftsstreitigkeiten, die nicht selten in einer zivilrechtlichen Unterlassungsklage und einem Bußgeldverfahren münden. Eine gesetzliche Regelung für Bellzeiten gibt es nicht. Orientieren muss man sich an der herrschenden Rechtsprechung, die leider sehr unterschiedlich ist. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Hundehalter in der Mittagszeit zwischen 13 und 15 Uhr und während der Nachtruhe von 21 bis 6 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertage dafür sorgen muss, dass der Hund still ist und niemanden belästigt und nicht unnötig lange und laut bellt.  Bundeseinheitlich sieht das Ordnungswidrigkeitengesetz für eine im Einzelfall unzulässige oder vermeidbare Lärmbelästigung eine Geldbuße bis 5.000,- € vor (§ 117 OwiG), wofür die Grenze zur straflosen Ruhestörung überschritten werden muss.

Zwar gibt es Gerichte, die hundefreundlicher entschieden haben, da Hunde nun mal keinen An- und Ausschalter haben. Der Großteil der Rechtsprechung ist jedoch hundefeindlich und hält sich an die starren Uhrzeiten.

Sie sollten sich unbedingt mit den Nachbarn gütlich einigen, da dieser beim Amtsgericht unter Umständen eine Unterlassungsverfügung gegen Sie erwirken könnten, die dann mit einem Bußgeld bei jedem Verstoß verbunden wird. Wie das für Ihren Wohnort zuständige Amtsgericht Dieburg urteilen würde, falls der Nachbar gegen Sie eine Unterlassungsverfügung beantragen sollte, ist nicht absehbar. Sie sollten sich daher nicht darauf verlassen, dass es ebenfalls hundefreundlich entscheidet. Wie Sie Ihren Hund vom Bellen abhalten um dieses Bußgeld nicht zahlen müssen, bleibt  dann Ihnen überlassen, z.B. mit Hilfe eines Hundetrainers.

Ihre Angst, der Nachbar könnte aus Ärger über das Bellen, Gift in Ihren Garten werfen ist, ist zwar nicht abwegig. Eine vorsorgliche Strafanzeige oder ein vorsorgliches gerichtliches Verbot zu erwirken ist jedoch nicht möglich. Versuchen Sie, wenn ein Gespräch möglich ist, die Angelegenheit mit dem Nachbarn zu entschärfen und herauszufinden, ob Ihr Hund gar nicht der eigentliche Anlass seines Ärgers ist, da oft die Haustiere nur vorgeschoben werden, um den eigentlichen Grund des Ärgers nicht ansprechen zu müssen.

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