zurück zur Übersicht Arztbericht 09.06.2017 von Peter M. Sehr geehrte Frau Fries, vor ca 3 Wochen wurde unser Hund in einer Tierklinik wegen eines Bandscheibenvorfalls operiert. Nach ca 1 Woche wurde unsere Fellnase nach Hause entlassen und unmittelbar darauf habe ich meinem Wunsch entsprechend den Arztbericht erhalten. Leider musste Unsere Fellnase wegen einer Verschlechterung seines Zustandes nach 2 Tagen Zuhause zurück in die Klinik. Nun wurden erneut Untersuchungen angestellt und verschiedene Auschlussdiagnosen gestellt. Eine deutliche Verbesserung wollte sich aber nicht einstellen. Zwei Tage nach meinem letzten Besuch hatte er auf einmal Handtellergroße Hautentzündungen und offene Liegeschwielen. Daraufhin haben wir unsere Fellnase nach Hause geholt, wo er sich nun langsam wieder erholt. Den von mir mehrfach schriflich und telefonisch angeforderten Bericht über den zweiten Klinikaufenthalt habe ich aber bis heute nicht erhalten. Da wir aber inzwischen den Tierarzt gewechselt haben benötige ich beide Berichte. Ich vermute das beim zweiten Aufenthalt in der Klinik, was die Hygiene betrifft nicht alles so ganz einwandfrei abgelaufen ist und unsere Fellnase nun diese Probleme bekommen hat. Aus diesem Grund nehme ich an, das mir der Bericht deshalb nicht zugestellt wird. Was kann ich tun um den für und wichtigen Bericht zu bekommen. Wie sieht die rechtliche Lage aus ?. mit freundlichen Grüssen P.M. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Als Patientenbesitzer haben Sie gemäß §§ 810, 259 BGB sowie aus dem Grundrecht der Selbstbestimmung ein Recht Einsicht in die Akte des Tierarztes zu nehmen. Der Tierarzt kann Ihnen entweder bei sich vor Ort die Akte zur Verfügung stellen oder Ihnen (kostenpflichtig) Kopien/Ausdrucke senden. Sie sollten daher nun den Tierarzt per Einschreiben auffordern Ihnen innerhalb von einer Woche (benennen Sie ein konkretes Datum) den geforderten Bericht zu übersenden. Beziehen Sie sich auf Ihre vorherigen Aufforderungen den nicht nachgekommen wurde und kündigen an, notfalls eine Klage auf Einsicht in die Krankenakte zu erheben, wenn der Tierarzt auch hierauf nicht reagiert. Da Sie das Kostenrisiko einer solchen Klage tragen, sollten Sie sich, falls der Tierarzt sich weiterhin weigert, anwaltlich über die Erfolgsaussichten und die entsprechenden Kosten einer solchen Klage beraten lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Als Patientenbesitzer haben Sie gemäß §§ 810, 259 BGB sowie aus dem Grundrecht der Selbstbestimmung ein Recht Einsicht in die Akte des Tierarztes zu nehmen. Der Tierarzt kann Ihnen entweder bei sich vor Ort die Akte zur Verfügung stellen oder Ihnen (kostenpflichtig) Kopien/Ausdrucke senden. Sie sollten daher nun den Tierarzt per Einschreiben auffordern Ihnen innerhalb von einer Woche (benennen Sie ein konkretes Datum) den geforderten Bericht zu übersenden. Beziehen Sie sich auf Ihre vorherigen Aufforderungen den nicht nachgekommen wurde und kündigen an, notfalls eine Klage auf Einsicht in die Krankenakte zu erheben, wenn der Tierarzt auch hierauf nicht reagiert. Da Sie das Kostenrisiko einer solchen Klage tragen, sollten Sie sich, falls der Tierarzt sich weiterhin weigert, anwaltlich über die Erfolgsaussichten und die entsprechenden Kosten einer solchen Klage beraten lassen.