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Rückgabe meines Hundes

von Sarah H.

Sehr geehrte Frau Fries, Ich weiß einfach nicht mehr weiter deswegen wende ich mich kurzerhand an Sie. Ich hatte mir einen zweit Hund zu meiner erst Hündin dazu geholt, dies duldete mein Vermieter nicht, als gab ich sie schweren Herzens in eine familie. Nun habe ich eine größere Wohnung wo meine Hunde herzlich willkommen sind, ich wollte meine Hündin von der familie abholen, diese will mir meinen Hund aber nicht mehr raus geben. Wir haben kein Vertrag. Der Hund läuft auf mich bei Tasso. Kann man sie mit der Polizei raus holen Was kann ich tun? Wer hat recht und wenn sein Hund ist das? Wie muss ich mich verhalten? Hochachtungsvoll Sarah Hildenhagen

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider erlebe ich es häufig, dass Menschen ihre Tiere aufgrund der Lebensumstände abgeben müssen und die Tiere dann nach einiger Zeit, wenn sich die Umstände gebessert haben oder auch wenn sie mit dem Verhalten des neuen Halters nicht zufrieden sind, wieder zurückhaben möchten.

Dies ist jedoch nicht so einfach. Wer mit einem anderen freiwillig einen Kaufvertrag bzw. Schutzvertrag abschließt, den Hund übergibt und im Gegenzug den Kaufpreis bzw. eine Schutzgebühr erhält, muss sich darüber im Klaren sein, dass er das Eigentum an seinem Hund endgültig aufgibt.

Leider schreiben Sie nicht, ob Sie Geld für den Hund bekommen haben bzw. ob Sie die Hündin verschenkt haben oder ob Sie nur einen Pflegevertrag auf Zeit (mündlich) geschlossen haben. Ich nehme aber an, dass Sie die Hündin verkauft bzw. verschenkt haben, weil Sie schreiben, dass Sie sie schweren Herzens abgegeben haben. In diesem Fall hätten Sie einen wirksamen mündlichen Vertrag geschlossen und das Eigentum übereignet. Es wäre dann zu prüfen, ob Ihnen ein Rücktrittsrecht von diesem Vertrag zusteht. Dies hängt davon ab, ob Sie ein vertragliches oder gesetzliches Rücktrittrecht haben. Dies müssten Sie jedoch auch beweisen können, z.B. mittels Nachrichten über Facebook, WhatsApp durch Zeugenaussagen oder ähnliches. Sollte allerdings nur eine Pflege vereinbart worden sein, wobei Sie auch hierfür die Beweislast tragen, stünde Ihnen ein Herausgabeanspruch wahrscheinlich zu.

Wenden Sie sich daher bei weiterem Bedarf an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin für Tierrecht. Da es sich um eine zivilrechtliche Streitigkeit handelt, über die notfalls das zuständige Amtsgericht entscheiden muss, kann die Polizei Ihnen nicht helfen. 

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