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Hundekauf

von Sonja S.

Ich habe einen Australien Shepherd gekauft auf eine Anzeige hin. Es hieß reinrassig (aber ohne Papiere), gesund u. geimpft nur eine Nachimpfung der Tollwut wäre noch fällig. Bei Ansicht des Welpen wurde gesagt, dass sie frei von dem Gendefekt MDR 1 sind. Bei Ansicht der Welpen sah alles gut aus. Das Muttertier sah mir nach Bordercollie aus, aber es wurde bestätigt es sei ein Australien Shepherd. Ich kaufte den Welpen. Im Vertrag stand, dass bei Rückgabe des Welpen keine Kaufpreise Rückgabe gäbe. Darauf habe ich ein 5-tägiges Testen mit meinen vorhandenen Hunden vereinbart. Test haben wir im Kaufvertrag vermerkt. Nun zu Hause mit dem Hund angekommen, habe ich der Welpenmappe entnehmen können, dass die Eltern auch keine Papiere haben u. es keinen Nachweis gibt, dass die Eltern diesen MDR 1 Gendefekt nicht haben u. auch sonst gibt es keine Papiere, die aussagen, dass die Eltern gesund sind. Wie kann dann gesagt werden, dass die Welpen reinrassig sind. Auf Rückfragen sagte die Verkäuferin, da hätte ich was missverstanden und das sind ihr zu viele Diskussionen u. sie will den Hund zurück. Kann sie das? Denn egal ob reinrassig oder nicht, ich will das Welpi nicht mehr hergeben. Es war schon mal vergeben und kam zurück.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Dass Sie den Welpen nicht zurückgeben wollen und ihm dadurch ein mögliches Schicksal als „Wanderpokal“ ersparen, ist zu begrüßen.

Hier sind zwei verschiedene Fragestellungen zu prüfen. Erstens die Rückforderung des Welpen durch die Verkäuferin. Rechtlich gesprochen, möchte die Verkäuferin vom Kaufvertrag zurücktreten um den Kauf rückabzuwickeln (das heißt, der Zustand vor dem Kauf muss wiederhergestellt werden: Hund zurück an Verkäuferin, Kaufpreis zurück an Sie). Hierfür müsste die Verkäuferin jedoch zunächst ein Rücktrittsrecht haben. Ein solches muss entweder im Kaufvertrag geregelt sein (wobei diese Regelung dann aber auch wirksam formuliert sein muss) oder falls nicht, dann muss ein solches Recht im Gesetz zu finden sein. Aus Ihrer Schilderung allein ist noch kein Rücktrittsrecht zu erkennen. Hierfür müsste daher der Kaufvertrag eingesehen werden.

Zweitens geht es ihm Ihre möglichen (Gewährleistungs)rechte aus dem Kaufvertrag. Zu prüfen, wäre hier z.B. ob eine Kaufpreisminderung in Betracht käme, wenn nachgewiesen werden kann, dass a.) der Welpe nicht reinrassig ist und/oder b.) ein Defekt im MDR1-Gen vorliegt. Auch mögliche Schadensersatzansprüche wären zu prüfen. Da Sie die Beweislast für die Zusagen der Verkäuferin tragen, müsste der Kaufvertrag eingesehen werden und notfalls auch die bisherige Korrespondenz zwischen Ihnen, ob sich hieraus ein Beweis führen lässt.

Unabhängig davon, ob Sie gegen die Verkäuferin vorgehen möchte oder nicht, sollten Sie überlegen, auf eigene Kosten über Ihren Tierarzt bei der Uni Gießen einen Test auf einen MDR-1-Defekt machen zu lassen, um Gewissheit zu haben und Ihren Hund vor möglichen Schäden durch Medikamente zu bewahren. 

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