Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Dass Sie den Welpen nicht zurückgeben wollen und ihm dadurch ein mögliches Schicksal als „Wanderpokal“ ersparen, ist zu begrüßen.
Hier sind zwei verschiedene Fragestellungen zu prüfen. Erstens die Rückforderung des Welpen durch die Verkäuferin. Rechtlich gesprochen, möchte die Verkäuferin vom Kaufvertrag zurücktreten um den Kauf rückabzuwickeln (das heißt, der Zustand vor dem Kauf muss wiederhergestellt werden: Hund zurück an Verkäuferin, Kaufpreis zurück an Sie). Hierfür müsste die Verkäuferin jedoch zunächst ein Rücktrittsrecht haben. Ein solches muss entweder im Kaufvertrag geregelt sein (wobei diese Regelung dann aber auch wirksam formuliert sein muss) oder falls nicht, dann muss ein solches Recht im Gesetz zu finden sein. Aus Ihrer Schilderung allein ist noch kein Rücktrittsrecht zu erkennen. Hierfür müsste daher der Kaufvertrag eingesehen werden.
Zweitens geht es ihm Ihre möglichen (Gewährleistungs)rechte aus dem Kaufvertrag. Zu prüfen, wäre hier z.B. ob eine Kaufpreisminderung in Betracht käme, wenn nachgewiesen werden kann, dass a.) der Welpe nicht reinrassig ist und/oder b.) ein Defekt im MDR1-Gen vorliegt. Auch mögliche Schadensersatzansprüche wären zu prüfen. Da Sie die Beweislast für die Zusagen der Verkäuferin tragen, müsste der Kaufvertrag eingesehen werden und notfalls auch die bisherige Korrespondenz zwischen Ihnen, ob sich hieraus ein Beweis führen lässt.
Unabhängig davon, ob Sie gegen die Verkäuferin vorgehen möchte oder nicht, sollten Sie überlegen, auf eigene Kosten über Ihren Tierarzt bei der Uni Gießen einen Test auf einen MDR-1-Defekt machen zu lassen, um Gewissheit zu haben und Ihren Hund vor möglichen Schäden durch Medikamente zu bewahren.