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Hund aus dem Tierschutz mit Schutzvertrag

von Franziska B.

Sehr geehrte Frau Fries, vor circa 2 Jahren entschied sich meine Mutter für einen Hund aus einer Tierschutzorganisation. Dieser Hund war auf einer Pflegestelle hier in Berlin und nach mehreren Besuchen bei der Pflegestelle und einer vorherigen Begutachtung der Wohnung meiner Mutter wurde der Vertrag unterschrieben. Im Vertrag sind mehrere Klauseln enthalten, unter anderem, dass das Eigentum bei der Organisation bleibt und meinte Mutter nur Halterin ist. Zudem werden mit Vertragsstrafen bis 2000€ gedroht, sollte sie sich nicht im Falle eines Umzuges bei der Organisation melden. Sogar die Überlassung des Hundes im Krankheitsfall oder im Urlaub an die Familie (z.B. an mich) ist nicht ohne vorherige Abstimmung mit der Organisation gestattet und die Organisation räumt sich das Recht von Besuchen ein. Mit diesem Vertrag ging es ihr zunächst nicht gut, wir hatten uns alle aber in den Hund verliebt und unsere Ansprechpartnerin von der Pflegestelle war nett. Wir hatten eine Handynummer von ihr, meldeten uns regelmäßig mit Fotos und Nachrichten wie es dem Hund geht und zunächst antwortete sie auch immer. Ab und zu schrieb meine Mutter sogar zusätzlich E-Mails an die Website der Organisation. Seit unserem letzten Urlaub im Oktober letzten Jahres, wo wir wieder Fotos verschickten, bekommen wir von unserer "Ansprechpartnerin" keine Antwort mehr. Zuletzt versuchte es meine Mutter Anfang des Jahres nochmals bei ihr, weil sie gesehen hatte, dass diese nicht mehr bei den Mitgliedern der Organisation gelistet ist. Wir wollten lediglich wissen, an wen wir uns wenden sollen bei Fragen oder Problemen. Da wir hierauf auch keine Reaktion bekamen, möchte meine Mutter nun der Vorsitzenden der Organisation schreiben. Der Vertrag macht ihr jetzt nach 2 Jahren doch zu schaffen, und sie möchte gern versuchen, den Hund als Eigentümerin zu übernehmen. Gleichzeitig haben wir natürlich Angst, dass die Organisation solch eine Anfrage als Anlass nehmen könnte, uns den Hund wegzunehmen. Meine Frage ist, ob solche Verträge rechtswirksam sind, oder zu sehr in das normale Leben einwirken? Kann eine Organisation uns unseren geliebten Hund wirklich so "einfach" wegnehmen? Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort! Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Zunächst ein paar grundsätzliche Informationen vorweg. Im deutschen Vertragsrecht gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit (jeder kann entscheiden, ob er den jeweiligen Vertrag abschließt oder nicht).

Es steht daher sowohl dem Tierschutzverein frei, ob er mit Ihnen einen Vertrag zu seinen Bedingungen abschließen möchte. Ebenso steht es Ihnen frei, den Vertrag in dieser Form abzuschließen oder eben nicht, wenn Ihnen der Inhalt des Vertrages nicht zusagt oder wenn der Tierschutzverein nicht bereit ist, die von Ihnen beanstandeten Vertragsklauseln zu streichen oder umzuformulieren.

Haben beide Parteien dann freiwillig den Vertrag abgeschlossen, wovon ich in Ihrem Fall ausgehe, gilt für abgeschlossene Verträge dann der Grundsatz der Vertragstreue („Verträge sind einzuhalten“).

Eine Einschränkung gilt hierbei jedoch, da man sich nicht an unwirksame Vertragsbestandteile halten muss. Enthält der Tierschutzvertrag Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne des BGB ist eine Vertragsklausel u.a. dann unwirksam, wenn sie zum Nachteil des Käufers ist, wenn sie überraschend ist oder wenn von gesetzlichen Regelungen abgewichen werden soll. So ist z.B. ein Betretungsrecht der Wohnung zugunsten des Vereins bzw. ein lebenslanges Besuchsrecht unwirksam. Letztlich muss jedoch in Streitfällen ein Gericht verbindlich entscheiden, hierfür kommt es auf den exakten Wortlaut des Vertrages an.

Folgt man der Rechtsansicht der meisten Gerichte, dass Tierschutzverträge Kaufverträge sind, so wäre Ihre Mutter bereits mit der Übernahme des Hundes Eigentümerin des Hundes geworden, der generelle lebenslange Eigentumsvorbehalt des Vereins könnte dann unwirksam. Nicht nur, dass ein weiterer Vertrag dann unnötig wäre, so wäre auch jede weitere Kontaktaufnahme mit dem Verein unnötig, nachdem er sich jetzt so lange nicht gemeldet hat. Sollte der Verein den Hund tatsächlich zurückverlangen und Sie sich weigern, müsste er auf Herausgabe klagen. Wie das zuständige Gericht entscheidet, lässt sich nicht vorhersagen, der Verein trägt aber zunächst das Kosten- und das Prozessrisiko. 

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