zurück zur Übersicht Micki verstorben 30.06.2017 von Jana S. Hallo. Unsere Micki kam am Sonntag früh verletzt nach Hause - Bauchdurchbruch. Sofort sind wir zum nächsten Notarzt gefahren. Sie wurde operiert. Die OP war zu kompliziert. Sie litt noch weitere zwei Tage, bis sie am Mittwochmorgen, den 29.06.2017 um 6.44 Uhr in meinen Armen qualvoll verstarb. Unser Tierarzt und die operierende Ärztin gehen beide von einem Verkehrsunfall aus, es könnte sie aber auch jemand getreten und geschlagen haben. Wir wissen nichts. Irgendwie schleppte sie sich noch nach Hause, verlor dabei Blut und winselte. Wir haben alles für sie getan und hätten noch mehr getan und verstehen nicht, warum das alles passierte. Bereits im März wurde ihr Bruder Elvis, der auch bei Ihnen gemeldet war, hier im Ort überfahren. Unser Schmerz ist unvorstellbar. Die Straße, an der wir wohnen ist unkontrolliert, niemand kümmert sich um eine Geschwindigkeitsbegrenzung und das schon nach mehreren Anfragen. Macht es Sinn Anzeige zu erstatten? Elvis wurde definitiv überfahren. Was mit Micki geschah, wissen wir nicht. Noch schlimmer ist die Vorstellung, dass sie misshandelt worden ist. Ich traue das den Menschen zu. Was können wir tun? Wie können wir unseren Schmerz überwinden? Wie können wir verhindern, dass das mit noch mehr Katzen hier passiert? Bitte helfen Sie uns. Viele Grüße, Familie S. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es tut mir leid, dass Sie sich aufgrund des traurigen Todes ihrer Katzen an mich wenden müssen. Sie können eine Strafanzeige gegen Unbekannt stellen wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und wegen Sachbeschädigung. Sie könnten sich in der Nachbarschaft umhören, ob jemand z.B. den Unfall gesehen hat oder andere hilfreiche Angaben machen kann, die Sie der Polizei mitteilen können. Ohne Zeugen oder andere Anhaltspunkte, was genau mit Micki passiert ist, sind die Chancen, dass ein Täter ermittelt werden kann, leider äußert gering. Sollte ein Täter ermittelt werden können, könnten Sie eine/n Rechtsanwalt/in mit der Akteneinsicht beauftragen. Auf diesem Wege kommen Sie an dessen Daten und können entweder im Strafverfahren im Wege eines Adhäsionsantrages oder auf dem zivilrechtlichen Wege -wenigstens- Schadensersatzansprüche geltend machen. Leider habe ich keinen Ratschlag, der Freigängerkatzen vor den Gefahren des Straßenverkehrs oder Menschen schützen kann.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es tut mir leid, dass Sie sich aufgrund des traurigen Todes ihrer Katzen an mich wenden müssen. Sie können eine Strafanzeige gegen Unbekannt stellen wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und wegen Sachbeschädigung. Sie könnten sich in der Nachbarschaft umhören, ob jemand z.B. den Unfall gesehen hat oder andere hilfreiche Angaben machen kann, die Sie der Polizei mitteilen können. Ohne Zeugen oder andere Anhaltspunkte, was genau mit Micki passiert ist, sind die Chancen, dass ein Täter ermittelt werden kann, leider äußert gering. Sollte ein Täter ermittelt werden können, könnten Sie eine/n Rechtsanwalt/in mit der Akteneinsicht beauftragen. Auf diesem Wege kommen Sie an dessen Daten und können entweder im Strafverfahren im Wege eines Adhäsionsantrages oder auf dem zivilrechtlichen Wege -wenigstens- Schadensersatzansprüche geltend machen. Leider habe ich keinen Ratschlag, der Freigängerkatzen vor den Gefahren des Straßenverkehrs oder Menschen schützen kann.