zurück zur Übersicht LABRADOR LUCKY 01.07.2017 von DAN B. Hallo, vor ein paar Tagen wurde unsere angeleinte Labrador beim Spaziregang von eine andere nicht angeleinte Hund gebissen, so schwer dass wir zum Tierarzt fahren müssen. Die Reißwunde war so stark, dass er unter Narkose genäht werden musste. Der Besitzer hat uns eine Visitekarte gegeben und uns gesagt, dass er die Tierarztrechnung bezahlen würde. Ich habe den Besitzer kontaktiert, er war einverstanden mit einem Treffen, aber dazu ist es nicht gekommen. Meine Frage wäre: Was muss ich demnächst unternehmen ? MfG Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es ist gut, dass Sie den Namen und die Adresse des Hundehalters haben, wobei ich hoffe, dass die Daten korrekt sind. Sie sollten den Herrn per Post anschreiben und ihn zur Zahlung des entstandenen Schadens auffordern. Neben den Tierarztkosten können Sie auch die Fahrtkosten zum Tierarzt geltend machen (0,30 €/km). Legen Sie als Nachweis die Tierarztrechnung in Kopie bei und falls die Behandlung noch nicht abgeschlossen sein sollte, kündigen Sie an, dass Sie die weiteren Kosten auch geltend machen werden. Setzen Sie eine Zahlungsfrist von zwei Wochen und kündigen an, dass Sie weitere Schritte einleiten, falls er nicht rechtzeitig zahlt. In diesem Fall sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen. Zusätzlichen könnten Sie den Beißvorfall theoretisch auch beim Ordnungsamt anzeigen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es ist gut, dass Sie den Namen und die Adresse des Hundehalters haben, wobei ich hoffe, dass die Daten korrekt sind. Sie sollten den Herrn per Post anschreiben und ihn zur Zahlung des entstandenen Schadens auffordern. Neben den Tierarztkosten können Sie auch die Fahrtkosten zum Tierarzt geltend machen (0,30 €/km). Legen Sie als Nachweis die Tierarztrechnung in Kopie bei und falls die Behandlung noch nicht abgeschlossen sein sollte, kündigen Sie an, dass Sie die weiteren Kosten auch geltend machen werden. Setzen Sie eine Zahlungsfrist von zwei Wochen und kündigen an, dass Sie weitere Schritte einleiten, falls er nicht rechtzeitig zahlt. In diesem Fall sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen. Zusätzlichen könnten Sie den Beißvorfall theoretisch auch beim Ordnungsamt anzeigen.