zurück zur Übersicht Verschmutzung im Treppenhaus 26.07.2017 von B. T. Ich hätte gern eine Idee zu folgendem Sachverhalt: Wenn irgendjemand in einem Mehrfamilienhaus Kot verteilt und der Vermieter fälschlich den einzigen Hundehalter im Haus verdächtigt, was kann dieser tun, um sich dagegen zu wehren? Es handelt sich um einen ordentlichen und rücksichtsvollen Mieter/Hundehalter, der nie Anlass zur Beschwerde gegeben hat. Wie beweist er, dass sein Hund NICHT für die Verschmutzung ursächlich ist? Und wie kann er seinen Ruf verteidigen? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Sollte der Vermieter wegen der Verunreinigung eine Abmahnung bzw. eine Kündigung des Mietvertrages aussprechen, müsste er im Streitfall beweisen können, dass es sich um den Kot eben jenes Hundes handelt und dass auch der Hundehalter diesen im Haus verteilt hat. Da ich annehme, dass hier schon länger ein Streit herrscht, müssten zunächst die Einzelheiten bekannt sein, um geeignete Maßnahmen zu überlegen, wie Sie Ihren Ruf verteidigen könnten. Wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf an einen Anwalt oder Anwältin für Mietrecht vor Ort oder an einen Mieterverein.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Sollte der Vermieter wegen der Verunreinigung eine Abmahnung bzw. eine Kündigung des Mietvertrages aussprechen, müsste er im Streitfall beweisen können, dass es sich um den Kot eben jenes Hundes handelt und dass auch der Hundehalter diesen im Haus verteilt hat. Da ich annehme, dass hier schon länger ein Streit herrscht, müssten zunächst die Einzelheiten bekannt sein, um geeignete Maßnahmen zu überlegen, wie Sie Ihren Ruf verteidigen könnten. Wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf an einen Anwalt oder Anwältin für Mietrecht vor Ort oder an einen Mieterverein.