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Kranken Hund gekauft

von Robyn P.

Hallo, ich habe vor knapp 4 Wochen eine 14 Monate alte Hündin gekauft. Die Vermittlung lief über eine Freundin von mir, die Verkäuferin ist ihre Nachbarin. Der Hund wurde abgegeben, weil sie nicht mit ihr klar kamen und viel zu wenig Zeit hatten. Im Kaufvertrag wurde mir versichert dass der Hund gesund sei. Nach 2 Tagen bei mir fing der Hund an zu humpeln. Nach dem Wochenende bin ich zum Tierarzt gegangen und mir wurde gesagt, dass sie eine länger zurückliegende Kreuzbandverletzung hätte und das operiert werden müsse. Ich habe mich dann an die Verkäuferin gewandt, die seitdem bei mir nicht mehr an ihr Telefon geht, wenn ich anrufe. Also habe ich meine Freundin (Vermittlerin) darüber informiert. Sie hat mit der Verkäuferin geredet, die immer nur sagt, sie hat keine Zeit und es geht ihr nicht gut. Als ich sie dann irgendwann erreichte, wollt sie nicht glauben das die Verletzung länger her ist und sagt, bei ihr wäre der Hund nur einmal (2 Tage) gehumpelt und sie hätten die kleine dann geschont und dann wäre alles wieder gut gewesen. Dass sie irgdenwelche Behandlungskosten übernimmt hat sie direkt ausgeschlossen, mit der Begründung: es ist jetzt mein Hund und ich müsste wissen, dass Hunde viel Geld kosten. Was an sich richtig ist, meiner Meinung nach aber keine 1.300€ OP mit einschließt, die schon vor langer Zeit fällig gewesen wäre. Sie würde aber gerne mit mir zu ihrem Tierarzt gehen und sie da nochmal untersuchen lassen, um mir zu zeigen, dass der Hund bei ihr gesund war. Ich habe dem zugestimmt und ihr eine Woche Zeit gegeben, um bei ihrem Tierarzt einen Termin zu vereinbaren. Dies hat sie nicht gemacht. Auf wiederholtes Anrufen wurde nicht reagiert. Das der Hund zudem eine starke Augen-und Ohrenentzündung hat, habe ich ihr zwar mitgeteilt, aber nie verlangt, dass sie die Kosten für die Behandlung trägt, obwohl die Augenentzündung durch ein eingerolltes Lied verursacht wird und daher auch schon länger bestand. Ich habe den Hund jetzt seit nicht mal 4 Wochen und würde sie gerne so schnell wie möglich operieren lassen, damit sie endlich das Leben führen kann, was ein Junghund führen sollte und ausgelassen durch den Wald rennen kann. Sollte ich mir vor der OP einen Anwalt suchen? Oder die OP machen lassen und dann im Nachhinein versuchen das Geld zurück zu bekommen? Ich weiß jetzt nicht mehr weiter, da die Verkäuferin auf keine Nachrichten oder Anrufe reagiert. Ich habe gelesen, dass man Nachbesserung verlangen kann, jedoch wird auch das schwer, wenn die Verkäuferin nicht reagiert. Mit freundlich Grüßen Robyn P.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Es ist gut, dass Sie sich vor einer Behandlung durch den Tierarzt über die richtige Reihenfolge informieren.

Wenn der Hund Schmerzen hat und Qualen leidet, so dass die Klärung mit der Verkäuferin nicht abgewartet werden kann, dann müssen Sie ihn behandeln lassen und sich diese Notsituation von dem Tierarzt schriftlich bestätigen lassen.

Wie Sie richtig schreiben, muss der Verkäufer eines kranken Tieres im Normalfall zunächst unter Setzung einer Frist zur Nachbesserung aufgefordert werden, z.B. dass er den Hund auf seine Kosten behandeln läßt. Rechtlich gesprochen handelt es sich um Ihre Gewährleistungsansprüche aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Erst wenn dies verweigert wird, könnten Sie die Behandlung selbst vornehmen lassen, um dann zu versuchen sich die Kosten erstatten zu lassen.

In Ihrem Fall kommt der Umstand hinzu, dass Sie den Hund von einer Privatperson gekauft haben. Es müsste daher der Kaufvertrag vorliegen und unter anderem geprüft werden, ob der Vertrag einen wirksamen Gewährleistungsausschluss enthält.

Darüber hinaus müsste jedoch auch geprüft werden, ob Sie arglistig getäuscht wurden und ob sich hieraus ein Schadensersatzanspruch ergibt. Hierfür müssten Sie sich die vorhandenen Krankheiten schriftlich tierärztlich bestätigen lassen und auch seit wann diese vorliegen, wobei dies nur die (seit längerem bestehenden) Krankheiten beweist, jedoch noch nicht, dass die Verkäuferin hiervon auch wusste und Ihnen dies absichtlich verschwiegen hat. Hierzu könnten Sie z.B. nochmals die Vermittlerin befragen.

Ich halte es für sinnvoll sich vor der OP zumindest anwaltlich beraten bzw. sich vertreten zu lassen, um die gesetzlichen Anforderungen einzuhalten. 

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