zurück zur Übersicht 3 mir bekannte Fälle von aggressive Hund 01.08.2017 von Sylvia W. Meine jüngste Tochter wurde am Sonntag spätnachmittags auf dem Weg nach Hause von einem Gemeinde bekannten aggressiven Hund in den Popo gezwickt. Was können wir hier im Ort dagegen unternehmen. Mfg Sylvia W. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie den Vorfall leider nicht detaillierter beschreiben, kann ich Ihnen nur eine sehr allgemeine Übersicht der verschiedenen Möglichkeiten geben: Strafrechtlich könnte es sich um Körperverletzung handeln, wobei dies davon abhängt, ob und wie schwer Ihre Tochter verletzt wurde. Dies müssten Sie z.B. durch ein ärztliches Attest und/oder Fotos nachweisen. Sie könnten eine Strafanzeige erstatten und einen Strafantrag stellen. Dies sollten Sie möglichst zeitnah machen, da für den Strafantrag eine Frist von drei Monaten gilt. Zudem könnten Sie eine Anzeige beim Ordnungsamt machen, je nach den Einzelheiten, könnte die Verwaltung geeignete Maßnahmen treffen, wie z.B. einen Leinen- und/oder Maulkorbzwang. Abhängig von der Schwere der Verletzung könnten Sie für Ihre Tochter einen Schadensersatz- und einen Schmerzensgeldanspruch haben. Auch dafür müssten Sie die oben genannten Beweise erbringen können.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie den Vorfall leider nicht detaillierter beschreiben, kann ich Ihnen nur eine sehr allgemeine Übersicht der verschiedenen Möglichkeiten geben: Strafrechtlich könnte es sich um Körperverletzung handeln, wobei dies davon abhängt, ob und wie schwer Ihre Tochter verletzt wurde. Dies müssten Sie z.B. durch ein ärztliches Attest und/oder Fotos nachweisen. Sie könnten eine Strafanzeige erstatten und einen Strafantrag stellen. Dies sollten Sie möglichst zeitnah machen, da für den Strafantrag eine Frist von drei Monaten gilt. Zudem könnten Sie eine Anzeige beim Ordnungsamt machen, je nach den Einzelheiten, könnte die Verwaltung geeignete Maßnahmen treffen, wie z.B. einen Leinen- und/oder Maulkorbzwang. Abhängig von der Schwere der Verletzung könnten Sie für Ihre Tochter einen Schadensersatz- und einen Schmerzensgeldanspruch haben. Auch dafür müssten Sie die oben genannten Beweise erbringen können.