Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Ihre Freundin dürfte den Hund dann behalten, wenn sie Alleineigentümerin ist/wird. Hierfür müssten verschiedenen Dinge geprüft werden, wie z. B. wer bei Kauf des Hundes Eigentümer geworden ist: Der Partner Ihrer Freundin oder ob die beiden Miteigentum erworben haben.
Die beiden sollten sich unbedingt einigen, wer den Hund bekommt, wer also Alleineigentümer wird, und ob der andere hierfür z. B. einen Geldbetrag erhält. Dies sollte unbedingt zu Beweiszwecken schriftlich festgehalten werden. Ein geteiltes Sorgerecht oder ein Besuchsrecht wie bei Kindern gibt es für Haustiere nicht, könnte jedoch zwischen den beiden vereinbart werden. Hiervon rate ich jedoch dringend ab, da diese Regelung aus der Erfahrung spätestens dann neuen Konfliktstoff gibt, wenn einer der beiden einen neuen Partner hat.
Sollten sich die beiden nicht einigen können, müsste im Zweifel ein Gericht hierüber entscheiden.
Das Gericht würde im Streitfall zunächst die derzeitige Eigentumslage prüfen und würde dann je nach dem Ergebnis dieser Prüfung entscheiden.
Bei weiterem Bedarf sollte Ihre Freundin sich selbst anwaltlich beraten lassen.