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Trennung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft - Hund

von Beate F.

Hallo, eine Freundin und ihr Partner trennen sich. Er war vor 3 Jahren in ihrem Haus eingezogen. Im Februar 2017 kauften sie einen 4 Moanate alten Hund (Retriever). Er unterschrieb den Kaufvertrag und meldete den Hund bei der Stadt auf seinen Namen an. Meine Freundin bezahlte die Hundeschule und Futter. Die Hauptbezugsperson für den Hund ist meines Erachtens meine Freundin. Sie geht überwiegend mit dem Hund Gassi. Der Hund hängt sehr an ihr. Besteht eine Möglichkeit, dass sie den Hund behalten darf? Er wird im September ausziehen und den Hund mit nach Neuss in eine Wohnung nehmen. Meine Freundin arbeitet bis mittags und hat eine Tagesbetreuung für den Hund. Ihr Partner wird den Hund ganztags mit ins Büro nach Düsseldorf nehmen.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ihre Freundin dürfte den Hund dann behalten, wenn sie Alleineigentümerin ist/wird. Hierfür müssten verschiedenen Dinge geprüft werden, wie z. B. wer bei Kauf des Hundes Eigentümer geworden ist: Der Partner Ihrer Freundin oder ob die beiden Miteigentum erworben haben.

Die beiden sollten sich unbedingt einigen, wer den Hund bekommt, wer also Alleineigentümer wird, und ob der andere hierfür z. B. einen Geldbetrag erhält. Dies sollte unbedingt zu Beweiszwecken schriftlich festgehalten werden. Ein geteiltes Sorgerecht oder ein Besuchsrecht wie bei Kindern gibt es für Haustiere nicht, könnte jedoch zwischen den beiden vereinbart werden. Hiervon rate ich jedoch dringend ab, da diese Regelung aus der Erfahrung spätestens dann neuen Konfliktstoff gibt, wenn einer der beiden einen neuen Partner hat.

Sollten sich die beiden nicht einigen können, müsste im Zweifel ein Gericht hierüber entscheiden.

Das Gericht würde im Streitfall zunächst die derzeitige Eigentumslage prüfen und würde dann je nach dem Ergebnis dieser Prüfung entscheiden.

Bei weiterem Bedarf sollte Ihre Freundin sich selbst anwaltlich beraten lassen. 

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