Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Da Sie den Hund behalten möchten, also ein Rücktritt vom Vertrag ausscheidet, wäre an einen Schadensersatzanspruch wegen arglistiger Täuschung zu denken.
Dreh- und Angelpunkt werden die Fragen sein, ob der Verein wusste, dass es sich um einen Mix aus diesen beiden Rassen handelt bzw. dass kein Boxer enthalten ist und wenn ja, ob Sie dies beweisen können. Da scheinbar offensichtlich ist, dass es sich, jedenfalls nicht nur, um einen Boxer handelt, ist auch zu prüfen, ob dies so offensichtlich war, dass Ihnen dies klar war bzw. hätte klar sein müssen und sich darüber hinweggesetzt haben.
Um Ihre möglichen Ansprüche konkret zu prüfen, müssten zum einen das Inserat bzw. die Beschreibung des Hundes und der geschlossene Vertrag, sofern ein schriftlicher vorliegt, eingesehen werden. Auch ein Foto des Hundes und die gesamte Korrespondenz müsste eingesehen werden, ob sich hieraus Hinweise ergeben. Wenden Sie sich daher bei weiterem Bedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.