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Hund wechselt Halter

von Lilli G.

Guten Tag, ich möchte gerne meinen Hund an meinen Exfreund verschenken (bei dem er auch schon seit 2 Jahren wohnt). Ist das mit so einem Musterformular aus google "Schutzvertrag für Tiere" möglich? Ich übergebe natürlich auch die Abstammungsurkunde und den Impfausweis.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da es eine Vielzahl von Musterverträgen gibt, lässt sich keiner empfehlen. Ob Sie in Ihrem konkreten Fall aber überhaupt einen solchen ausführlichen Vertragen benötigen ist fraglich, da der Hund ja bereits seit zwei Jahren bei Ihrem Exfreund ist und es offensichtlich damit keine Probleme gibt, sonst würden Sie ihm den Hund ja nicht schenken wollen. Einen schriftlichen Vertrag, selbst wenn er noch so kurz ist, sollten Sie aber zur Klarheit und zu Beweiszwecken abschließen!

Sie müssen sich darüber im Klaren sein, dass Sie mit einer Schenkung endgültig Ihr Eigentum an dem Hund übertragen (den Besitz haben Sie ja schon vor 2 Jahren übertragen) und dies nur unter bestimmten Voraussetzungen rückgängig machen können, wenn überhaupt.

Wichtige Vertragsbestandteile müssen daher sein: die beiden Vertragspartner, die Tatsache, dass der Hund und das Eigentum unentgeltlich, also schenkungsweise übereignet wird und welche Dokumente übergeben werden. Schreiben Sie auch noch hinein, dass Ihr Exfreund damit Alleineigentümer des Hundes wird.

Sofern Sie sich ein Rücktrittsrecht oder ein Wiederkaufs-/oder ein Vorkaufsrecht vorbehalten wollen, müsste dies aufgenommen werden. Eine Musterformulierung ist an dieser Stelle nicht möglich, da es sich um drei verschiedenen Optionen handelt und zunächst geprüft werden müsste, was am ehesten Ihrem Interesse entspricht. Wenn Ihnen klar ist, dass der Hund endgültig übergeht und Sie ihn auch nicht zurücknehmen wollen/können, ist eine solche Klausel unter Umständen gar nicht notwendig.

Ob ein Haftungsausschluss notwendig ist, hängt von Ihrem Einzelfall ab und lässt sich nicht an dieser Stelle nicht bewerten. Sollten Sie befürchten, dass Ihr Exfreund z. B. behauptet, Sie hätten ihm einen kranken Hund geschenkt und er möchte Tierarztkosten erstattet haben, wäre ein solcher Ausschluss ratsam.

Bei weiterem Bedarf sollten Sie sich anwaltlich beraten oder einen Vertrag aufsetzen lassen. 

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