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Hund ohne Wissen des Besitzers an Dritte verkauft

von Lisa U.

Guten Abend, ich habe unseren Hund zeitweise vor einiger Zeit an eine bekannte Dame abgegeben, da ich zeitliche Probleme hatte. Es war nie die Rede davon, dass der Hund nun ihr gehöre. Ich habe sowohl den TASSO-Ausweis, die Chipnummer als auch alle Impfausweise noch. Sie hat den Hund ohne meines Wissens nun weitergegeben oder verkauft. Sie sagt nicht wohin und zudem ist sie auch noch verzogen, sodass ich sie nicht auffinden kann. Das ist nun leider schon ca. ein Jahr her. Habe den Hund nun als vermisst gemeldet, bisher aber ohne Erfolg. Was kann ich tun? Danke für Ihre Hilfe!

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider geschieht es häufig, dass Tiere, die einer Person in Pflege gegeben wurden, an eine dritte Person verkauft oder verschenkt werden. Die Pflegepersonen behaupten dann in der Regel, das Tier sei ihnen geschenkt worden.

Um zu prüfen, was Sie tun können, müsste zunächst die Eigentumslage geprüft werden und dabei handelt es sich um ein sehr kompliziertes Rechtsgebiet. Zu prüfen ist, ob Sie nach wie vor Eigentümerin des Hundes sind, dies beweisen können und ob Sie einen Auskunftsanspruch gegen Ihre Bekannte haben und/oder einen Herausgabeanspruch bzw. wenn sie nicht mehr Eigentümerin sind, ob Sie einen Schadensersatzanspruch gegen Ihre Bekannte haben.

Entscheidend für das weitere Vorgehen ist die Antwort auf Frage, ob Sie mit der Übergabe des Hundes an Ihre Bekannte dieser auch das Eigentum an dem Hund übertragen haben oder rechtlich ausgedrückt, ob Sie mit ihr nur einen Verwahrungsvertrag/Pflegevertrag abgeschlossen haben oder einen Schenkungsvertrag. Davon hängt ab, ob die Bekannte das Eigentum rechtmäßig an die Dritten weitergeben konnte oder ob ein gutgläubiger Erwerb der Dritten in Frage käme.

Dies kann jedoch ohne Kenntnis der Einzelheiten, der Absprache zwischen Ihnen, möglicher schriftlicher Vereinbarungen, wann Sie den Hund übergeben haben, ob und welche Kosten Sie in dieser Zeit übernommen haben, also ob Sie weiterhin die Hundesteuer, die Versicherungsbeiträge, Hundefutter, Tierarzt bezahlt haben, ob Sie den Hund in der Zeit besucht haben etc., nicht bewertet werden. Da ich annehme, dass Sie keinen schriftlichen Vertrag aufgesetzt haben, müsste dies anhand von Korrespondenz geprüft werden (also WhatsApp/Facebook, E-Mails etc.).

Neben dem zeitlichen Aspekt kommt das Problem hinzu, dass Sie Ihre Bekannte nicht mehr erreichen, da für einen Prozess, sofern einer solcher überhaupt möglich und sinnvoll ist, eine Adresse notwendig ist, an dem die Gerichtspost zugestellt werden kann.

Sie könnten daher über eine kostenpflichtige Auskunft bei dem Einwohnermeldeamt der Stadt gehen, in der sie zuletzt gewohnt hat, um so eventuell an die neue Adresse zu kommen und die Bekannte zumindest anschreiben zu können und unter Setzen einer Frist zur Herausgabe bzw. zur Auskunft aufzufordern. 

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