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Versicherung auch wenn der Hund die Gehorsamkeitsprüfung noch nicht abgelegt hat

von Angeles T.

Sehr geehrte Frau Fries, unsere Hündin "Rübe" (6 Monate alt) hat die Gehorsamkeitsprüfung noch nicht abgelegt (Mindestalter hierfür: 1 Jahr). Rübe ist Haftplichtversichert und bei der Stadt Hamburg angemeldet. Am heutigen Tage (02.01.2010) ist Rübe ausgebüchst. Ich habe mich bereits beim Tierschutzverein und bei der Polizei gemeldet. Hierauf bezieht sich auch meine Frage: 1. Muss die Versicherung zahlen, so lange Rübe auf "freiem Fuss ist" im Straßenverkehr einen Schaden verursacht? 2. Wie ist generell die Situation, wenn das Tier (unter einem Jahr alt, ohne Gehorsamkeitsprüfung) einen Schaden verursacht und sie nicht angeleint war (in Hamburg besteht keine Leinenpflicht) Herzlichen Dank für Ihre Hilfe

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Generell muss jeder Tierhalter gemäß § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) alle Schäden ersetzen, die sein Tier verursacht, unabhängig davon ob der Hund eine Gehorsamsprüfung abgelegt hat oder nicht. Daher sollte jeder (!) Hundehalter eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen. Ob Ihre Versicherung für die Schäden aufkommen muss, die der Hund anrichtet während er unangeleint „auf Achse“ ist, kann nicht generell beantwortet werden, da dies von der jeweils abgeschlossenen Versicherung abhängt. Prüfen Sie daher Ihre Vertragsbedingungen im Hinblick auf die Punkte „Versicherte Risiken“ und vor allem den Punkt „Nicht versicherte Risiken“. Sollte die Haftung für entlaufene Hunde/freilaufende Hund ausgeschlossen sein, könnte ein Wechsel der Versicherung ratsam sein.

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