zurück zur Übersicht Katzen behalten nach Trennung 07.09.2017 von Sabrina A. Guten Tag, mein Partner und ich haben uns zwei Kater aus dem Tierheim geholt. Die Papiere laufen auf seinen Namen. Nun möchte ich mich trennen, er möchte die Katzen behalten. Das Preoblem ist, dass er sich nicht gut um die beiden kümmert. Oft genug haben die Kater ohne Futter und Wasser ausharren müssen, wenn ich nicht zu Hause war. Die beiden werden nicht gut umsorgt. Was habe ich für Möglichkeiten, damit ich die Katzen mitnehmen kann, ohne mit rechtlichen Folgen rechnen zu müssen? Mit freundlichen Grüßen Sabrina A. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie die beiden aus dem Tierheim geholt haben und Sie schreiben, dass „die Papiere“ auf ihren Partner laufen, nehme ich an, dass Sie damit den Tierschutzvertrag meinen. Ohne mögliche rechtliche Konsequenzen, können Sie die beiden nur dann mitnehmen, wenn Sie rechtmäßige Allein-Eigentümerin der Kater sind/werden. Andernfalls würden Sie entweder gegen die Eigentumsrechte des Tierheims oder Ihres Partners verstoßen. Um zu prüfen, welches Vorgehen in Ihrer konkreten Lage am sinnvollsten ist, damit Sie die beiden mitnehmen können, müsste zum einen der Tierschutzvertrag eingesehen werden und die Einzelheiten bekannt sein, also wer das Futter bezahlt, wer den Tierarzt bezahlt, wann Sie die Katzen übernommen haben, etc. Wenden Sie sich mit diesen Unterlagen daher an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie die beiden aus dem Tierheim geholt haben und Sie schreiben, dass „die Papiere“ auf ihren Partner laufen, nehme ich an, dass Sie damit den Tierschutzvertrag meinen. Ohne mögliche rechtliche Konsequenzen, können Sie die beiden nur dann mitnehmen, wenn Sie rechtmäßige Allein-Eigentümerin der Kater sind/werden. Andernfalls würden Sie entweder gegen die Eigentumsrechte des Tierheims oder Ihres Partners verstoßen. Um zu prüfen, welches Vorgehen in Ihrer konkreten Lage am sinnvollsten ist, damit Sie die beiden mitnehmen können, müsste zum einen der Tierschutzvertrag eingesehen werden und die Einzelheiten bekannt sein, also wer das Futter bezahlt, wer den Tierarzt bezahlt, wann Sie die Katzen übernommen haben, etc. Wenden Sie sich mit diesen Unterlagen daher an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.