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Wem gehört der Hund

von Sabine E.

Hallo, Freunde von mir haben sich getrennt und nun streiten sie sich wegen dem Hund. Den hat er irgendwie mitgebracht oder er kam damit an, das heißt, es gibt eigentlich KEINEN Kaufvertrag, Er hat zwar nachträglich von einer Bekannten einen aufsetzten lassen, aber das ist eine Urkundenfälschun, oder? Dann kommt hinzu, dass er das Tier nur als Druckmittel benutzt, da der Hund überwiegend bei seiner Ex ist, die sich liebevoll und mit voller Hingabe um das Tier kümmert. Sie bezahlt auch die Tierarztrechnung, auf Sie läuft auch das Steuerliche und selbst hier läuft das Tier über sie. Jetzt jedoch fängt der Druck von ihm auf sie an, dabei ist er psyschisch labil, hat einen Selbstmordversuch hinter sich, lügt ständig und benutzt das Tier nur und geht selber nie so pflichtbewusst mit ihm Gassi wie man sollte. Ich kann es ja bezeugen, würde ich auch, weil er genauso wie sie mir alles erzählt, wenn es um Emma geht, und ich auch vieles selber sehe und beobachten kann, da ich Nachbar bin und mich um sie kümmere, wenn beide nicht können. Meine Frage ist nun: Wem gehört er jetzt? Da es ja nicht wirklich einen Vertrag gibt und der, der vorhanden ist, eine Lüge ist ... Und dieses Hin und her ist nicht gut für das Tier. Das soll doch mal ein Ende haben! Hoffe auf schnelle Antwort und verbleibe mit freundlichen Grüßen. 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt.

Aus Ihrer Schilderung entnehme ich, dass sich der Hund bei Ihrer Freundin befindet und der Exfreund ihn zu sich nehmen will. Rechtlich ausgedrückt geht es um die Frage, ob er einen Herausgabeanspruch hat, für den er Alleineigentümer des Hundes sein müsste.

Um zu prüfen, ob er einen Herausgabeanspruch gegen seine Ex-Freundin hat und ob dieser erfolgreich durchgesetzt werden könnte, muss zunächst die Eigentumslage geklärt werden. Hierfür muss der gesamte Sachverhalt jedoch bekannt sein und mögliche Absprachen per WhatsApp etc. müssen eingesehen werden.

Da Sie schreiben, dass er den Hund „mitgebracht hat bzw. damit ankam“ scheint es so, als ob Ihre Freundin daran nicht beteiligt war und er (jedenfalls zunächst) Alleineigentümer des Hundes geworden sein könnte (ob durch Kauf oder Schenkung ist unerheblich). Dass es damals keinen schriftlichen Kaufvertrag gab, ist rechtlich gesehen unproblematisch, da auch ein mündlicher Kaufvertrag gilt (anders ist dies z. B. bei einem Kaufvertrag über ein Grundstück). Zu Beweiszwecken sollte jedoch immer ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen werden. Ob es sich bei dem Vertrag, den er jetzt hat, um eine Urkundenfälschung und damit um eine Straftat handelt, müsste die Staatsanwaltschaft bzw. das Gericht klären.

Selbst wenn er ursprünglich Alleineigentümer war, ist zu prüfen, ob er Ihrer Freundin den Hund nicht geschenkt hat, da Sie schreiben, dass sie für den Hund auf eigene Kosten sorgt und ihn auf sich angemeldet hat. Diese Umstände (Rechnungen, Steuer und Registrierung bei TASSO) sind zwar wichtige Indizien dafür, ob diese jedoch ausreichen, einen verbindlichen Eigentumsnachweis in einem Gerichtsverfahren zu führen, ist fraglich.

Sollte sie ihm den Hund nicht mehr herausgeben wollen, sollte Ihre Freundin sich selbst entweder anwaltlich beraten lassen oder spätestens wenn er einen Anwalt oder das Gericht einschaltet, sich ebenfalls anwaltlich vertreten lassen.  

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