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Krankheit nach Deckung

von Karin S.

Eine befreundete Züchterin brachte ihren Kater zu mir, der meine Kätzin decken sollte. Nach erfolgter aber leider erfolgloser Deckung (Decktaxe wurde bezahlt und nicht zurückerstattet) wurde der Kater wieder abgeholt. 6 Wochen nach der Deckaktion brach bei den Katzen der anderen Züchterin eine Hautkrankheit aus. Nun ist die Frage, inwieweit ich dafür haften muß, bzw. ob die Haftpflichversicherung auch in diesem Fall für den Schaden, den meine Katze durch die angebliche Ansteckung erbracht hat, zuständig ist. Die Züchterin wußte im Vorfeld, worauf sie sich einläßt, ebenso hatte sie schon vor Monaten diese Krankheit in ihrem Bestand. Vielen Dank für die Mühe!

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Grundsätzliches zur allgemeinen Haftung vorweg: Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt in § 833 BGB vor, dass der Tierhalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht. Katzenhalter sollten auch aus diesem Grund eine Privathaftpflichtversicherung abschließen, die auch die durch eine Katze verursachten Schäden abdeckt. Um ein gerechtes Ergebnis zu bekommen, muss aber eine möglicherweise vorliegende “Mitschuld“ des Verletzten abgezogen werden, so dass der Halter dann auch nur einen Teil der Kosten erstatten muss. In Ihrem Fall ist es jedoch schon fraglich, ob Ihre Katze den Kater überhaupt angesteckt hat. Vielmehr scheint es, der Kater Ihre Katze angesteckt hat und die Züchterin dafür haften muss. Wenn die Züchterin Schadensersatz von Ihnen verlangt, muss Sie auch beweisen können, dass Ihre Katze den Kater angesteckt hat, was anhand der Vorerkrankung im Bestand der Züchterin nicht so einfach sein dürfte.

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