zurück zur Übersicht Tiere als Erben 18.09.2017 von Gisa H. Guten Tag, es geht um das Thema Haustiere als Erben. Ich möchte verfügen, dass im entsprechenden Fall diejenigen, die meine Tiere übernehmen, eine Geldsumme aus meinem Erbe erhalten. Das ist geregelt. Haben Sie Tipps, wie ich sicherstellen kann, dass die Tiere auch wirklich von den Personen, die dann erben, auch gut versorgt werden? Also nicht nach kurzer Zeit ins Tierheim abgegeben werden, terärztl. Versorgung, Impfungen etc. erhalten. Vielen Dank für eine Rückmeldung. Mit besten Grüßen G. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Um sicherzugehen, dass Ihr letzter Wille durchgesetzt wird und Ihre Tiere bestens versorgt werden, können Sie in Ihrem Testament entsprechende Auflagen machen und einen Testamentsvollstrecker mit der Überwachung beauftragen. Möglich wäre z. B. dass diesem jährlich eine tierärztliche Bescheinigung über das Wohlergehen der Tiere vorgelegt werden müsste, oder dass der von Ihnen angedachte Eurobetrag nicht in einem an den neuen Halter/die neue Halterin ausgezahlt wird, sondern in jährlichen/monatlichen Beträgen o.ä. Denkbar wäre auch eine Art Strafklausel, für den Falle, dass die Tiere nicht artgerecht gehalten/versorgt oder sogar abgegeben werden, etc. Lassen Sie sich jedoch am besten von einem Notar oder einem Fachanwalt/in für Erbrecht beraten.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Um sicherzugehen, dass Ihr letzter Wille durchgesetzt wird und Ihre Tiere bestens versorgt werden, können Sie in Ihrem Testament entsprechende Auflagen machen und einen Testamentsvollstrecker mit der Überwachung beauftragen. Möglich wäre z. B. dass diesem jährlich eine tierärztliche Bescheinigung über das Wohlergehen der Tiere vorgelegt werden müsste, oder dass der von Ihnen angedachte Eurobetrag nicht in einem an den neuen Halter/die neue Halterin ausgezahlt wird, sondern in jährlichen/monatlichen Beträgen o.ä. Denkbar wäre auch eine Art Strafklausel, für den Falle, dass die Tiere nicht artgerecht gehalten/versorgt oder sogar abgegeben werden, etc. Lassen Sie sich jedoch am besten von einem Notar oder einem Fachanwalt/in für Erbrecht beraten.